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Behörde für Besucher (nach Terminvergabe) geöffnet!

Sofern Sie für Zulassungsvorgänge persönlich vorsprechen müssen bzw. möchten, ist immer eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich!

Zur Terminvergabe klicken Sie bitte hier oder vereinbaren telefonisch einen Termin (Telefon-Nr. der Zulassungsbehörde an den Standorten Lauterbach und Alsfeld siehe nebenstehend).

Zulassungsangelegenheiten können auch selbständig online erledigt werden. Folgen Sie diesem Link!

Weiterhin besteht die Möglichkeit, uns Ihre Zulassungsvorgänge per Post zu übersenden oder in unseren jeweiligen Hausbriefkasten einzuwerfen.

Bitte geben Sie bei allen Vorgängen in jedem Fall Ihre Telefonnummer an, damit wir Sie gegebenenfalls bei fehlenden Unterlagen oder Rückfragen kurzfristig erreichen können. Eine Bearbeitung ist nur möglich, wenn alle Unterlagen komplett eingereicht werden.

Wir benötigen für jeden Vorgang eine Kopie des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) mit dem Vermerk, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Dieses muss per Unterschrift des Personalausweisinhabers auf der Kopie bestätigt werden.

Außerdem benötigen wir für jede Zulassung den Zulassungsantrag ausgefüllt und 2 x unterschrieben in den mit Kreuzen versehenen Feldern.

Weitere Informationen zu einzelnen Zulassungsvorgängen finden Sie bei den einzelnen Stichpunkten unten.

Informationen zu An- und Abmeldungen im Allgemeinen

  • Was benötige ich für eine Zulassung?

    Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) + COC (Certificate of Conformity oder auf Deutsch EG-Übereinstimmungsbescheinigung)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) 
    • Kopie des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) mit dem Vermerk, dass die Kopie mit dem     Original übereinstimmt. Dieses muss per Unterschrift des Personalausweisinhabers bestätigt werden
    • EVB-Nr. (elektronische Versicherungsbestätigung)
    •  Zulassungsantrag (zum Download)
    • SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt und unterschrieben (zum Download)
    • Gegebenenfalls die aktuelle Hauptuntersuchung
    • Gegebenenfalls eine Vollmacht für eine zu beauftragende Person (zum Download)
    • Gegebenenfalls die Kennzeichenschilder (Der Kunde muss sich bei uns ein Kennzeichen reservieren lassen und die Kennzeichenschilder selbst besorgen).
    • Gegebenenfalls die alten Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist (Die Schilder sind gereinigt hier vorzulegen!)
    • Mitteilung, ob eine Feinstaubplakette gewünscht wird

    Die neuen Fahrzeugdokumente, gegebenenfalls die Kennzeichenschilder und die Rechnung für die angefallenen Zulassungsgebühren, können nach der Bearbeitung von der Zulassungsbehörde per Post versandt werden.

  • Wie melde ich mein Fahrzeug ab?

    Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

    •  Die Kennzeichenschilder/ das Kennzeichenschild (Die Schilder sind gereinigt hier vorzulegen!)
    •  Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und
    •  Verbleibserklärung ausgefüllt und unterschrieben (zum Download)
  • Kann ich mein Fahrzeug auch an anderen Orten an- bzw. abmelden?


    Die jeweiligen Öffnungszeiten erfragen Sie bitte dort!

  • Welche Fahrzeuge brauchen eine Zulassung?

    Im Prinzip ist es ganz einfach: Fährt ein Fahrzeug schneller als 6 Stundenkilometer, benötigt es grundsätzlich eine amtliche Zulassung und das auch für einen Anhänger. Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmeregelungen.

    Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Hierfür wird ein Kennzeichen zugeteilt und eine Zulassungsbescheinigung ausgefertigt.

    Alle Fahrzeuge, denen ein amtliches Kennzeichen zugeteilt ist, werden sowohl in einem zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrt-Bundesamt als auch in einem örtlichen Fahrzeugregister der jeweiligen Zulassungsbehörde gespeichert.

  • Gebührenrückstände / Steuerrückstände

    Ein Fahrzeug kann nicht zugelassen werden, wenn Kostenrückstände wie Gebühren und Auslagen vorliegen, die bei einer vorausgegangenen Zulassung oder Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen entstanden sind, und keine daraus entstandenen Säumniszuschläge geschuldet werden!
    Setzen Sie sich bitte mit der Zulassungsbehörde in Alsfeld oder Lauterbach in Verbindung, wenn bei Ihnen Gebührenrückstände vorhanden sind.

    Ebensowenig dürfen Kfz-Steuer-Rückstände beim zuständigen Hauptzollamt bestehen - Sollten diese bestehen, ist ebenfalls keine Zulassung eines Kfz möglich!
    Hier haben Sie sich mit dem für den Vogelsbergkreis zuständigen Hauptzollamt in Gießen in Verbindung zu setzen!

  • Kfz-Steuer-Zahlung - Nur im Einzugsverfahren

    Die Zulassungsbehörde darf Fahrzeuge nur dann zulassen, wenn die Fahrzeughalterin / der Fahrzeughalter eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer von einem auf Sie / Ihn laufenden Konto erteilt. Dies hat zur Folge, dass der Antragsteller seit dem 01.01.2014 bei Zulassung eines Fahrzeuges IBAN und BIC angeben muss. Es dürfen nur noch die hier zum Download bereitgestellten Formulare verwendet werden:

    Die Zulassungsbehörde hat weiterhin zu überprüfen, ob eine Kfz.-Steuerschuld besteht. Sind Steuerrückstände vorhanden, kann die Fahrzeugzulassung nur nach Bezahlung der Steuerschuld erfolgen!

    Grundlage für diese Maßnahme ist eine Rechtsverordnung der Hessischen Landesregierung, welche die Zulassungsbehörden in Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden zu vollziehen haben.

Neuwagen

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- KEIN Import!

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Zulassung von Importfahrzeugen

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Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen

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Ein Autokennzeichen wird in die Kamera gehalten. Im Hintergrund ist ein Büroarbeitsplatz zu sehen

Wiederzulassung - auf den bisherigen Halter

nach Außerbetriebsetzung

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Zulassung eines Fahrzeugs aus dem Vogelsbergkreis

Umschreibung auf neuen Halter

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Zulassung eines Fahrzeugs aus einem anderen Kreis

Halter bleibt gleich oder neuer Halter

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Fahrzeugpapiere verloren

Verlust von ZB 1 oder ZB 2

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Rote Kennzeichen

für Händler, Werkstätten, etc

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Rote Kennzeichen

für Oldtimer-Fahrzeuge

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Erteilung einer Betriebserlaubnis

zu beantragen bei Landkreis Fulda

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Steuer

Anträge auf Steuerbefreiung

wegen Behinderung, etc.

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Technische Veränderungen

am Fahrzeug

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Feinstaubschild

Feinstaubplakette

für Umweltzonen

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Formular

Änderung der Halterdaten

durch Umzug oder Namensänderung

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Historisches Kennzeichen

das H-Kennzeichen

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Gebühren

Zulassungsgebühren werden vor Ort nur noch im bargeldlosen Zahlungsverfahren (EC-Karte oder Kreditkarte) abgewickelt!

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Informationen für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer

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