Betriebserlaubnis

Erteilung einer betriebserlaubnis

Betriebserlaubnis ist z. B. durch Umbauten erloschen oder das Fahrzeug besitzt keine allgemeine Betriebserlaubnis


Seit dem 04.02.2026 gibt es eine wichtige Änderung: Mit der 11. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten in Hessen, geht die Zuständigkeit für die Erteilung von Betriebserlaubnissen gem. § 21 StVZO sowie die Erteilung von Einzelgenehmigungen gem. § 13 EG-FGV auf die örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden zurück.


Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie für Ihr neues oder gebrauchtes Fahrzeug keine Übereinstimmungsbescheinigung oder COC-Bescheinigung besitzen, können Sie die vorgeschriebene Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO direkt bei uns beantragen.

Das Gleiche gilt, wenn an Ihrem Fahrzeug Änderungen vorgenommen wurden (z. B. Einbau einer Gasanlage, Änderungen am Fahrwerk) und Sie deshalb ein Gutachten nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO von einem amtlich anerkannten Sachverständigen erhalten haben. 

In diesen Fällen ist die ursprüngliche Betriebserlaubnis erloschen und muss neu erteilt werden.


Wie läuft das Verfahren ab?

Die Betriebserlaubnis wird ausschließlich an unseren Hauptstellen in Alsfeld und Lauterbach erteilt. 

1. Beantragung Betriebserlaubnis / Einzelgenehmigung:

Welche Unterlagen werden benötigt?

vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag

• Kopie/Scan des Gutachtens eines amtl. anerkannten Sachverständiger / technischen Dienstes für den Kraftfahrzeugverkehr sowie alle dazugehörigen Anlagen

• Kopie/Scan der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, COC-Papier, ausländische Fahrzeugpapiere)

• Foto des Typenschildes und der eingeschlagenen Fahrzeugidentifizierungsnummer, wenn keine Fahrzeugpapiere vorhanden sind

• bei Privatpersonen: Kopie/Scan des Personalausweises

• bei Gewerbetreibende: Kopie/Scan Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung

Bitte übersenden Sie die erforderlichen Unterlagen per Post (nur Kopien) oder per Mail.

2. Prüfung der Unterlagen:

• Wir prüfen die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit

• Sollten Unterlagen fehlen oder Rückfragen bestehen, kontaktieren wir Sie und fordern die fehlenden Dokumente nach

 3. Erteilung der Betriebserlaubnis / Einzelgenehmigung:

• Nach erfolgreicher Prüfung wird die Betriebserlaubnis /Einzelgenehmigung erteilt und Ihnen postalisch zugeschickt

 Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung/Erteilung erst nach der Zahlung der Gebühr (Vorkasse) erfolgen kann.


Für Ihren Antrag oder bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf:
Telefon: 06641-977-1444
E-Mail: betriebserlaubnis@vogelsbergkreis.de








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