Betriebserlaubnis

Erteilung einer betriebserlaubnis

Betriebserlaubnis ist z. B. durch Umbauten erloschen oder das Fahrzeug besitzt keine allgemeine Betriebserlaubnis


Durch die Einführung der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) und die gleichzeitige Neufassung des
§ 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zum 29.04.2009 hat sich das Verfahren zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis bzw. Einzelbetriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge geändert.

In Hessen werden diese Aufgaben von zwei Bündelungsbehörden in den Landkreisen Fulda und Marburg-Biedenkopf wahrgenommen. Die Verkehrsbehörde des Vogelsbergkreises erteilt eine evtl. erforderliche Betriebserlaubnis nicht!

Der Landkreis Fulda wird als Genehmigungsbehörde unter Anderem tätig für den Vogelsbergkreis.

Anträge auf Erteilung einer Einzelgenehmigung bzw. Einzelbetriebserlaubnis können von der für den Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde angenommen und entsprechend weitergeleitet werden. Den Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis finden Sie hier (Download).

Eine Übermittlung der Unterlagen vorab per Fax oder E-Mail ermöglicht eine schnellere Bearbeitung.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die
Genehmigungsbehörde des Landkreises Fulda.


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