Umschreibung-Ausserhalb

Zulassung eines Fahrzeuges aus einem

ANDEREN LANDKREIS

Sollten Sie als Fahrzeughalter Ihren Wohn- oder Betriebssitz in eine andere Stadt oder einen anderen Landkreis verlegen, ist das Fahrzeug auf die neue Anschrift umzumelden! Das Kennzeichen darf jedoch beibehalten werden!
Sind Sie bereits im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) und ist darin noch Platz für die Eintragung, wird die Änderung darin vorgenommen.
Wenn Sie noch einen Fahrzeugbrief haben, wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt. Sie erhalten auf jeden Fall eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein).


Kennzeichenmitnahme auch bei Halterwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk möglich.
Es ist möglich, auch bei einem Wechsel des Halters, das Kennzeichen des Fahrzeuges, welches in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen war, beizubehalten. 
Das bedeutet: Eine Person kauft ein Fahrzeug z. B. in Berlin und das Fahrzeug ist noch zugelassen, können die bisherigen Kennzeichen behalten werden. Es muss bei der Umschreibung auf den neuen Halter nicht mehr zwingend auf ein VB-Kennzeichen umgestellt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggf. Gewerbeanmeldung - Weitere Informationen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief oder bei zulassungsfreien, aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Bescheinigung der Betriebserlaubnis
    Sollte der Halter gleich bleiben und das bisherige Kennzeichen beibehalten werden, entfällt die                 Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Falls aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) das Fälligkeitsdatum der nächsten Hauptuntersuchung (HU) nicht hervorgeht, zusätzlich der Prüfbericht der letzten HU
  • Amtliche Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen, sofern Sie diese nicht beibehalten möchten
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über die Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Zulassungsantrag (zum Download)
  • Sepa-Lastschriftmandat (zum Download)
  • Ggf. Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
  • ggf. Vollmacht (zum Download)