- Kreisverwaltung
- Bürger-Service
- Digitale Kreisverwaltung
- Anliegen von A-Z
- Ausländer & Integration
- Auto, Verkehr & Mobilität
- Bauen, Wohnen & Umwelt
- Bildung
- Familie, Kinder & Jugend
- Gefahrenabwehr
- Gesundheit & Hygiene
- Kommunales Jobcenter
- Landwirtschaft & Landschaftspflege
- Schulen
- Senioren
- Sicherheit & Ordnung
- Soziale Leistungen / Hilfen
- Tiere & Lebensmittel
- Umwelt & ländlicher Raum
- Ehrenamt, Sport, WIR, Familienbündnis
- Wirtschaft
- Region
Umschreibung-Innerhalb
Zulassung eines Fahrzeuges, das bereits
IM VOGELSBERGKREIS ZUGELASSEN WAR
auf eine neue Person (Halter)
Wenn Sie ein bereits zugelassenes Fahrzeug gekauft haben, müssen Sie es auf Ihren Namen umschreiben lassen.
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggf. Gewerbeanmeldung - Weitere Informationen
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief oder bei zulassungsfreien, aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Bescheinigung der Betriebserlaubnis
- Falls aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) das Fälligkeitsdatum der nächsten Hauptuntersuchung (HU) nicht hervorgeht, zusätzlich der Prüfbericht der letzten HU
- Zulassungsantrag (zum Download)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über die Kfz-Haftpflichtversicherung
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (zum Download)
- ggf. bisherige amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs, wenn Sie neue Kennzeichen beantragen wollen
- ggf. Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
- ggf. Vollmacht (zum Download)
Suchergebnisse werden geladen
Keine Abteilungen gefunden.
Suchergebnisse werden geladen
Keine Abteilungen gefunden.