H-Kennzeichen

Historisches Kennzeichen

Das H-Kennzeichen


Was ist ein "Historisches Kennzeichen"?

Als "Historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. (Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.)

Diese Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H" ("H-Kennzeichen").

Fahrzeuge mit H-Kennzeichen unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von 46,02 Euro für Krafträder beziehungsweise 191,73 Euro für alle übrigen Fahrzeuge.


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • evB-Nr. von der Versicherung
  •  Zulassungsantrag (zum Download)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (zum Download)
  • ggf. Reservierungsbestätigung für ein Wunschkennzeichen
  • ggf.  Vollmacht (zum Download)
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggf. Gewerbeanmeldung - Weitere Informationen

wenn das Fahrzeug zugelassen ist, sind noch zusätzlich erforderlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Amtliche Kennzeichen
  • Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung

wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde oder aktuell abgemeldet ist, sind vorzulegen:

  • Stilllegungsbescheinigung oder Fahrzeugschein bzw. ZB Teil I
  • Fahrzeugbrief bzw. ZB Teil II
  • Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer)
  • gültige Hauptuntersuchung
  • evb-Nr. von Versicherung

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