Wiederzulassung

Wiederzulassung nach Abmeldung

AUF DEN BISHERIGEN HALTER

Wenn ein Fahrzeug abgemeldet (außer Betrieb gesetzt) war, kann es, soweit kein Wechsel des Zulassungsbezirks (z.B. wegen Umzug) erfolgt, auf den bisherigen Halter wieder zugelassen werden.


Was wird benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggf. Gewerbeanmeldung - Weitere Informationen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Bericht über die letzte HU)
  •  Zulassungsantrag (zum Download)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über die Kfz-Haftpflichtversicherung
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (zum Download)
  • noch vorhandene Kennzeichenschilder, falls das Kennzeichen für Sie reserviert wurde
  • ggf. Vollmacht (zum Download)

Falls die ZB I nicht mehr vorhanden ist und die Außerbetriebsetzung länger als 7 Jahre zurückliegt →  ein anderer Nachweis der technischen Daten des Fahrzeugs (EG-Übereinstimmungsbescheinigung (=COC-Papier), Datenbestätigung, Bescheinigung über eine Einzelgenehmigung).

Ist keines dieser Papiere mehr vorhanden wird die Vorlage eines Gutachtens nach § 21 StVZO mit Erteilung der neuen Betriebserlaubnis erforderlich; dies gilt auch, wenn das Fahrzeug nach der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) verändert wurde.