Feinstaubplakette

Feinstaubplakette

zum Befahren von ausgewiesenen Umweltzonen


Wofür brauche ich eine Feinstaubplakette?

Neben der Neueinführung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) trat zum 01.03.2007 auch die Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung in Kraft.

Mit dieser Verordnung können einerseits "Umweltzonen" eingerichtet und gleichzeitig Fahrzeuge nach festgelegten Schadstoffgruppen gekennzeichnet werden. In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen dann nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden sog. Feinstaubplakette versehen sind. Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge unabhängig von ihrer Antriebsart (Benzin, Diesel, Gas oder Elektroantrieb).

In Hessen wurde zum 01.10.2008 die erste Umweltzone (Stadtgebiet Frankfurt am Main) eingerichtet. Sie können die für die Einfahrt in diese Zone erforderliche Feinstaubplakette nicht nur bei der Zulassungsbehörde, sondern auch bei z. B. TÜV/DEKRA/GTÜ erhalten.

Einstufung/Zuordnung Ihres Fahrzeugs in die jeweilige Schadstoffgruppe - Hier können Sie dies z. B. online überprüfen:

Welche Unterlagen werden benötigt?

- Zulassungsbescheinigung Teil 1


Natürlich gibt es auch Ausnahmeregelungen für Umweltzonen! - Lesen Sie hier (externer Link) weiter!