Neuwagenzulassung

Neuwagenzulassung - kein import!

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulassungsantrag (zum Download) - unterschrieben!
  • Eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (zum Download)
  • Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    Die eVB-Nummer ist der Nachweis über die Haftpflichtversicherung. Die Nummer ist einmal gültig und kann jederzeit bei Ihrer Versicherung, Online oder per Telefon, angefragt werden.
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    Sollten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht von Ihrem Autohändler erhalten haben, wird diese zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil I von der Zulassungsbehörde ausgestellt. Um den Kauf des Fahrzeugs nachzuweisen, sollten Sie deshalb den Kaufvertrag und die Rechnung des Verkäufers mitnehmen. Bei Sixt bekommen Sie die Fahrzeugbrief-Nummer ausgehändigt und die Zulassungsstelle stellt dann beide Zulassungsbescheinigungen aus.
  • Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
    Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (engl. Certificate of Conformity) enthält technische Details Ihres Neuwagens und bestätigt, dass der Wagen konform zu gängigen EU-Normen ist. Der Verkäufer legt die Bescheinigung normalerweise den anderen Papieren bei. Sollte Ihrem Neuwagen keine Bescheinigung beiliegen, oder sollten Sie diese verloren haben, können Sie diese beim Autohersteller erfragen. Dadurch fallen Kosten an, die je nach Hersteller bis zu 200 € betragen können. Deshalb sollten Sie darauf achten, dass die Bescheinigung beim Autokauf vorhanden ist.
  • Es fallen Kosten für die Zulassung an, die je nach Einzelfall variieren.

    Es gilt natürlich auch noch einige Sonderfälle zu beachten: