Verlust-ZB

Verlust von Zulassungsbescheinigung

TEIL 1 UND/ODER TEIL 2


Sollten Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II verloren haben, setzen Sie sich bitte mit der Zulassungsbehörde in Verbindung.

Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II kann nicht sofort eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer: 14 - 18 Tage) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden.


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