Artenschutz


 Artenschutz

Biber:

So groß die Freude anfangs über die Rückkehr nach 200 Jahren in den Vogelsbergkreis ist, so häufig treten nun Probleme mit dem Biber auf. Das zweitgrößte Nagetier der Erde steht unter strengem Schutz. Auch Dämme und Burgen des Vegetariers dürfen nicht zerstört oder beschädigt werden.

Bei Fragen zum Thema Biber wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Forstamt.


Bienen, Wespen, Hornissen:

Bienen, Hummeln, Hornissen und Wespen sind ein wichtiger Bestandteil in unserem Naturkreislauf und stehen unter Naturschutz.
Ohne einen triftigen Grund (z.B. nachgewiesene Insektenstichallergie, Nest in unmittelbarer Nähe zu einem Kinderspielplatz, im direkten Wohnbereich) ist die Entfernung/Beseitigung von Völkern inkl. des Nestes nicht zulässig.
Im Einzelfall ist es möglich das Nest von einer fachkundigen Person umsiedeln zu lassen.

Hierzu ist zu beachten, dass für die Umsiedlung  von europäischer Hornisse, Hummel sowie  Bienen eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung, die von der Unteren Naturschutzbehörde ausgestellt wird, notwendig ist.

Für die Umsiedlung von nicht geschützten Wespenarten ist diese Genehmigung nicht nötig.

Detaillierte Informationen zum Umgang mit Wespen, Hornissen  und Bienen finden Sie in unserem Merkblatt.

Hornissen, Wespen Merkblatt zum Download

 Asiatische Hornisse oder Europäische Hornisse?

Wenn Sie das nächste Mal eine Hornisse sehen, schauen Sie genauer hin und identifizieren Sie das Tier. Falls es sich um eine Asiatische Hornisse handelt, melden Sie bitte Ihre Beobachtung über das Meldeportal des Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG ) Meldeportal



Eichenprozessionsspinner (EPS):

Informationen über den heimischen Nachtfalter finden Sie im unten stehenden Merkblatt.

Eichenprozessionsspinner Merkblatt zum Download

Gerne werden die Raupenprozessionen des Eichenprozessionsspinners an Eichen mit den Nestern der Gespinnstmotte an Pfaffenhütchen oder Traubenkirschen verwechselt.

Auch der Lindenschwärmer an Linden oder die Apfelminiermotte bilden als Raupe gespinnstartige Gebilde.

Entnahme, Be- oder Verarbeiten wildlebender Pflanzen:

Für eine Genehmigung zur Entnahme oder dem Be- oder Verarbeiten von wildlebenden Pflanzen finden Sie hier das Formular hier zum Online- Antrag.

Für Fragen steht Ihnen Frau Müller gerne zur Verfügung.

Baumfällgenehmigung:

Für eine Genehmigung zu einer Baumfällung gelangen Sie hier zum Formular hier zum Online-Antrag.

Für Fragen steht Ihnen Frau Greb gerne zur Verfügung.

Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung und Befreiung:

Für eine Genehmigung von artenschutzrechtlichen Ausnahmen oder Befreiungen kommen Sie  hier zum Online-Antrag.

Für Fragen steht Ihnen Frau Müller gerne zur Verfügung.

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