Schutzgebiete

schutzgebiete Aller Art

Naturschutzgebiete (NSG) gibt es im Vogelsbergkreis über 40 verschiedene, die durch die Obere Naturschutzbehörde in Kooperation mit Hessen Forst betreut werden. Eine Liste mit Beschreibungen über die Flächen gibt es über den Link auf der rechten Seite, der zum Regierungspräsidium Gießen führt.

Das EU- Vogelschutzgebiet Vogelsberg ist in der Natura 2000-Verordnung verankert. Ein Gebiet von 63.644,97 ha, was große des Teile des Vogelsbergkreises überspannt, bietet durch  Maßnahmen der Flora-Fauna-Habitat Richtlinien nicht nur heimischen Arten sondern auch Zugvögeln besonderen Schutz. In einem Steckbrief des Bund für Naturschutz werden geschützte Vogelarten aufgelistet, siehe Link auf der rechten Seite.

FFH- Gebiete werden im Vogelsbergkreis vom Amt für Wirtschaft und den ländlichen Raum betreut. Informationen gibt es unter dem Link auf der rechten Seite.

Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft

  • zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
  • wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes, oder
  • wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist.

Durch Rechtsverordnung der Oberen Naturschutzbehörde werden Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen. In einem Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, das Landschaftsbild verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.

Im Vogelsbergkreis sind derzeit 5 Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen. Dies sind:


  • Auenverbund Fulda
  • Auenverbund Kinzig
  • Auenverbund Schwalm
  • Auenverbund Ohm
  • Eisenberg bei Schlitz


"Zweck der Unterschutzstellung ist die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie die Sicherung der Fulda einschließlich ihrer Zuflüsse mit ihren durch Überflutung gekennzeichneten Auen als eine für Hessen typische Flusslandschaft. Der Schutz dient insbesondere den im Wechsel von Hoch- und Niedrigwasser geprägten Lebensgemeinschaften entlang der Gewässer."

Ähnlich lautende Schutzzweckdefinitionen beinhalten auch die anderen Auenverbund-Landschaftsschutzgebiete.

Aus dieser Definition heraus ergeben sich bei den Auenverbundgebieten relativ schmale Schutzgebiete entlang von Bächen und Flüssen. Erhebliche Eingriffe in die Aue, wie z.B. Errichtung baulicher Anlagen, Gewässerbegradigungen, Siedlungsentwicklung, Straßenbau, Entwässerungsmaßnahmen und der Umbruch von Grünland in Ackerflächen, sollen dort unterbunden werden

Darüber hinaus ist es das Ziel, durch Renaturierungsmaßnahmen wieder naturnahe Gewässerabschnitte herzustellen und die Auen durch die Umwandlung von Ackerland in Grünland bzw. Extensivierung der Grünlandnutzung sowie anderen biotopverbessernden Maßnahmen ökologisch aufzuwerten.

Für den Auenverbund Fulda wurde unter der Federführung des RP Gießen ein Regionales Landschaftspflegekonzept erarbeitet, das eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Entwicklung der Fulda- und Schlitzaue vorsieht. Hierfür werden Gelder aus der Ausgleichsabgabe eingesetzt.

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