Natur & Umwelt

Untere Naturschutzbehörde


Das Aufgabenfeld Naturschutz und Landschaftspflege beschäftigt sich mit der historisch gewachsenen Vielfalt an unbelebter (Gestein, Boden, Quellen) und belebter Natur (Pflanzenwelt mit Lebensbedingungen für Tierarten) sowie mit den Wechselwirkungen aufgrund der menschlichen Nutzung. Mit entsprechenden Maßnahmen sollen Lebensräume von Pflanzen und Tieren geschützt, gepflegt und entwickelt werden.

Naturschutz und Landschaftspflege

Das heutige Erscheinungsbild der Landschaft ist seit der letzten Eiszeit wesentlich von Menschenhand geprägt worden und ist somit als Kulturland­schaft zu bezeichnen.

Nach ersten vorgeschichtlichen Besiedlungen wurden auch im Vogelsberg verstärkt ab dem beginnenden Mittelalter Gehölzflächen gerodet und Siedlungen begründet. Einhergehend vollzog sich eine Entwicklung vom Jäger und Sammler zu Ackerbau und Viehzucht, was auch ein kleinstrukturiertes Landschaftsbild mit Nutzungen aus Gehölzflächen und Heckenrainen, Wiesen und Weiden aus vielfältigen Pflanzengesellschaften, stehenden und fließenden Gewässern sowie Ackerflächen bewirkte. An Ortsrändern wurden Obstgärten angelegt und gepflegt. Insgesamt entwickelte sich so eine Vielfalt an Nutzungs­strukturen und somit an Lebensräumen für Pflanzen und Tiere, die vermutlich Mitte des 19. Jahrhunderts ihren Höhepunkt hatte.

Ab der Industriealisierungsphase vollzog sich ein Bedarf für neue Siedlungs- und Gewerbeflächen sowie u.a. für Verkehrs- und Versorgungstrassen. Die intensiver betriebene landwirtschaftliche Nutzung mit größer werdenden Maschinen sowie dem gestiegenen Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutz­mitteln trug zur Veränderung von Landschaftsteilen bei.

Im Zuge dieser Entwicklungen wurden gesetzliche Regelungen zum Schutz von Natur und Landschaft geschaffen, Naturschutzverbände gründeten sich und setzten sich ihrerseits u.a. für den Erhalt von Lebensräumen ein.

Ab Mitte des 20. Jahrhunderts wurden in der Region erste Schutzgebiete geschaffen, wie z.B. der "Naturschutzpark Hoher Vogelsberg" als Vorläufer des Naturparks sowie das Landschaftsschutzgebiet "Hoher Vogelsberg - Hessischer Spessart". Auch erste Naturschutzgebiete wurden ausgewiesen.

Weitere Informationen über die Vulkanregion Vogelsberg finden Sie über die Links auf der rechten Seite.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG; 1976, 1987, 1993, 1998, 1999 und zuletzt geändert 2010) definiert als Rahmengesetz, dass Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln sind, dass die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie u.a. die Tier- und Pflanzenwelt in ihren Lebensräumen (Biotope) nachhaltig gesichert sind.

Die für den Naturschutz bedeutenden Flächen sollen vernetzt werden, um Lebens- und Austauschbe­dingungen aufrecht zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Besonderer Wert wird auf die Erhaltung von besonderen Standorten (u.a. Feuchtgebiete, fließende und stehende Gewässer, Trocken- und Magerflächen) mit den vielfältigen Lebensbedingungen für spezialisierte Pflanzen- und Tierarten gelegt.

Fachliche Ansätze und Umsetzungsinstrumente

Grundlage für Aussagen zum Zustand von Natur und Landschaft sind Bestandsaufnahmen (Kartierungen), die z.B. über staatliche Programme (Hess. Biotopkartierung), Fachplanungen (Landschaftsplanung, Flurneuordnungs-verfahren, Regionale Landschaftspflegekonzepte, ...), im Rahmen der Eingriffsregelung oder durch Initiativen von Naturschutzverbänden und/oder engagierten Bürgern durchgeführt werden.

Mit Kenntnis über das Inventar an wertvollen Biotopstrukturen in einem Planungsraum (z.B. Gebiet einer Kommune) können Massnahmen zu Schutz, Pflege und Entwicklung durchgeführt werden. Besonders hochwertige Gebiete können per Rechtsverordnung z.B. als Naturschutz- oder Landschaftsschutz­gebiet bzw. als Geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen werden. Als Beitrag zum europäischen Schutzgebietssystem NATURA 2000 wurden aus dem Vogelsbergkreis verschiedene Gebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) und der Vogelschutz-Richtlinie angemeldet.

Die Kenntnis über die räumliche Lage von besonders schutzwürdigen Lebensräumen hilft mit, die Eingriffswirkungen (Verlust / Beeinträchtigung wertvoller Biotopstrukturen) durch die Neuerrichtung von baulichen Anlagen zu vermeiden bzw. zu minimieren. Ziel sollte es hierbei sein, Siedlungsentwicklungen auf weniger empfindlichen Flächen -die ja eine geringere Bedeutung für die Vielfalt an Pflanzen und Tieren aufweisen- durchzuführen. Zum Ausgleich der verbleibenden Eingriffswirkungen sind Maßnahmen an Ort und Stelle bzw. an externer, geeigneter Stelle zu erbringen.

Weiterhin setzten -unter Ausnutzung von verschiedenen Fördermitteln- Bemühungen zur Renaturierung von Landschaftsteilen ein. So wurden und werden z.B. Barrieren in Fließgewässern um- bzw. abgebaut oder Laub- und Obstgehölze gepflanzt. Mittels freiwilliger Vereinbarungen über den Vertrags­naturschutz werden u.a. Mäh- bzw. Weidenutzungen gefördert und so die Erhaltung von wertvollen Grünlandgesellschaften für Landwirte finanziell interessant gemacht.

Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung von (Mittelgebirgs-) Regionen mit ihren Bewohnern gilt es also, ein nachhaltiges Miteinander von Landschafts-, Siedlungs- und Produktionsbereichen zu erhalten bzw. zu fördern.

Die Funktionen der Landschaft für den Menschen reichen hierbei von der Bereitstellung von Luft und Wasser über die Leistungsfähigkeit von gesunden Böden bis hin zum Erholungspotential von strukturreichen Kulturlandschaften oder störungsfreien Waldbereichen mit einer bunten und vielfältigen Pflanzen- und Tierwelt.

Eingriffe in Natur und Landschaft:

Für eine Genehmigung eines Eingriffs in Natur und Landschaft finden Sie einen Antrag hier im Download.

Für Fragen steht Ihnen Herr Schäfer gerne zur Verfügung.

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