Identverwaltung

Identverwaltung

Betriebsinhaber, die einen Antrag im Rahmen der Agrarförderung stellen möchten, erhalten auf Antrag einen Personenident, um als Antragsteller eindeutig identifiziert zu sein. Dieser Personenident wird einmalig zugeordnet und wird an natürliche wie auch an juristische Personen vergeben.

Für das bewirtschaftete landwirtschaftliche Unternehmen ist ein Unternehmensident notwendig. Voraussetzung hierfür ist eine bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzfläche von mindestens 1 ha sowie die Anmeldung des landwirtschaftlichen Unternehmens bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.

Für die Betriebsstätte, auf der Tiere gehalten werden bzw. auf der Futtermittel erzeugt werden, muss vom HVL (Hessischer Verband für Leistung und Qualtätsprüfung in der Tierzucht e.V.) in Alsfeld bzw. für die Futtermittelproduktion vom RP Gießen ein Betriebsident (HIT-Nummer) vergeben werden. Die Verwaltung der Betriebsstätten erfolgt in der HIT-Datenbank (HIT = Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere). Zuätzlich ist eine Registrierung der Tiere bei dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz erforderlich.


Für die Antragstellung und Fragen steht Ihnen folgendes Postfach zur Verfügung: ident@vogelsbergkreis.de


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