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Ausbildung
Ausbildung
Angeboten werden u. a. Truppmannausbildung Teil1 und Teil 2, sowie Atemschutzgeräteträger- und Sprechfunker-Lehrgänge
Truppmannausbildung gemäß FwDV 2
Die Truppmannausbildung besteht aus 2 Teilen:
- Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang)
Ziel der Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befähigung der Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch-und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung.
Dauer: mindestens 70 Stunden - Truppmannausbildung Teil 2
Ziel der Truppmannausbildung Teil 2 ist der Einsatz im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion sowie die Vermittlung standortbezogener Kenntnisse.
Dauer: mindestens 80 Stunden in zwei Jahren nach erfolgreichem Bestehen des Grundausbildungslehrganges. - Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger
Bei Feuerwehren mit Atemschutzausrüstung sollen im Rahmen der Truppmannausbildung zusätzlich der Lehrgang „Sprechfunker“ und der Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ absolviert werden.
Ablauf
Die nachzuweisenden Ausbildungsinhalte werden in Modulform teilweise am Standort (gelb gekennzeichnet) und ergänzend vom Vogelsbergkreis (blau gekennzeichnet) vermittelt.
Führen des Dienstbuches
Zum Nachweis der Ausbildungsinhalteist dieses Dienstbuch wie folgt zu führen:
- Eintrag jeder Ausbildung im Stundennachweis
- Angabe des Datums
- Angabe der geleisteten Stunden (1h= 45min.)
- Werden einzelne Modulein mehreren Einheiten absolviert, werden diese inden weiteren Zeileneingetragen.
- Unterschrift durch den Ausbilder
- Vorlage vierteljährlich beim Wehrführer
- Vorlage vor dem vorgesehenen Prüfungstermin beim Leiter der Feuerwehr.
- Vorlage des Dienstbuches vor dem Leistungsnachweisbeim Abnahmeleiter.
Unterschriftsberechtigte Ausbilder
- Kreisausbilder des Vogelsbergkreises
- Wehrführer und deren Stellvertreter
- SBI / GBI und deren Stellvertreter
- Externe Ausbilder für Sonderthemen
- Ausbilder gem. örtlichem Übungsplan
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