Amt für Gefahrenabwehr

Amt für gefahrenabwehr

Das Amt für Gefahrenabwehr nimmt zahlreiche per Gesetz oder Rechtsverordnung an die Landkreise übertragene Aufgaben wahr, die beispielsweise dem Schutz der Bevölkerung und wichtiger Lebensgrundlagen dienen. Es gliedert sich hierbei in folgende Sachgebiete:


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