Firmenzulassung

Zulassung auf Firmen

(nur juristische Personen) und selbständig Gewerbetreibende (natürliche Personen)

Bei der Zulassung auf eine "Firma" muss immer ein aktueller Handelsregisterauszug (HR) und eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerberegister vorgelegt werden. (Eine Eintragung in das Handelsregister ist nicht ausreichend!)

Den gebührenpflichtigen Handelsregisterauszug erhalten Sie z. B. auf der Internetseite www.handelsregister.de oder bei dem Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts (z. B. Gießen).  Auf die Auskunft aus dem Gewerberegister kann verzichtet werden, wenn die gültige Adresse aus dem HR hervorgeht.

Soll eine Zulassung auf ein Gewerbe (Selbstständige) erfolgen, so genügt die Vorlage einer aktuellen Auskunft aus dem Gewerberegister. Die gebührenpflichtige schriftliche Auskunft aus dem Gewerberegister erhalten Sie bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. 

„Aktuell“ umfasst den momentanen tatsächlichen Stand (dies kann auch bedeuten, dass - sofern die Angaben noch übereinstimmen - der Auszug bereits vor Jahren ausgestellt wurde). Eine Hinterlegung oder Speicherung der Daten zu Ihrer Firma/Ihrem Gewerbe erfolgt nicht!

Sollten die geforderten Unterlagen nicht vorgelegt werden, wird die Zulassung abgelehnt!