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Sprachmittlung
SprachMittlung Vogelsbergkreis
Ehrenamtliche Sprachmittlerinnen und Sprachmittler
Über das WIR-Vielfaltszentrum können Sie ehrenamtliche Sprachmittlerinnen und Sprachmittler buchen. Ziel dieses Angebotes ist es, Menschen mit fehlenden oder geringen Deutschkenntnissen bei Terminen sprachlich zu unterstützen.
Jeder Einsatz der ehrenamtlichen Sprachmittlerinnen und Sprachmittler wird vom Programm »WIR« des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration mit einer Ehrenamtspauschale in Höhe von 20€ gefördert.
Alle Fragen zur Sprachmittlung im Überblick:
Welche Sprachen werden angeboten?
Unser Pool umfasst etwa 130 Personen, die ca. 35 Sprachen abdecken (z.B. Arabisch, Dari, Farsi, Persisch, Türkisch, Russisch, Ukrainisch, Kurdisch, Somalisch, Georgisch, Rumänisch, Ungarisch, Amharisch, Oromo, Englisch, Französisch).
Wie buche ich einen Termin?
Über das Kontaktformular Sprachmittlung. Oder per Mail an sprachmittlung@vogelsbergkreis.de
Die Ehrenamtlichen übernehmen die Dolmetschtätigkeit innerhalb ihrer Freizeit. Je früher planbar der Einsatz ist (z.B. mind. 5 Tage vorher), desto eher kann der Termin wahrgenommen zu werden. Uns ist bewusst, dass auch oft für kurzfristige Termine Dolmetschleistungen benötigt werden. Bitte wenden Sie sich an uns, wir bemühen uns, auch kurzfristig eine Person zur Verfügung zu stellen, können dafür aber nicht garantieren!
Kontaktformular zur Buchung
Bitte nutzen Sie dieses Formular zur Buchung eines Termins: Kontaktformular Sprachmittlung
Oder schreiben Sie uns eine Email: sprachmittlung@vogelsbergkreis.de
Bitte geben Sie Ihren Termin so vollständig wie möglich an!
Für welche Termine können die Sprachmittlerinnen und Sprachmittler gebucht werden?
Die Sprachmittlerinnen und Sprachmittler unterstützen örtliche Akteurinnen und Akteure, wie z.B.:
• Wohlfahrtsverbände,
• Schulen,
• Kindergärten,
• Ämter der Kreisverwaltung,
• sowie weitere Institutionen,
bei der Überwindung von sprachlichen Barrieren in der alltäglichen Beratungsarbeit.
Die Sprachmittlerinnen und Sprachmittler dürfen die Einsätze nicht selbstständig organisieren. Sie dürfen die Klienten sowohl während als auch außerhalb des Einsatzes im Rahmen des Programms nicht begleiten oder beraten. Grenzen gibt es darüber hinaus für den Einsatz bei thematisch belastenden, sehr sensiblen Gesprächen.
Für welche Termine können die Sprachmittlerinnen und Sprachmittler NICHT gebucht werden?
Die Übersetzung bezieht sich rein auf das mündlich gesprochene Wort. Bei den Ehrenamtlichen handelt es sich nicht um staatlich anerkannte Dolmetschende. In folgenden Bereiche kommen die Sprachmittlerinnen und Sprachmittler nicht zum Einsatz:
• Schriftliche Übersetzungen
• Gesundheit und ärztliche Versorgung z.B. Anästhesiegespräche oder Begleitungen bei Operationen (ausgenommen sind beratende Erstgespräche und Einsätze im Rahmen der Krankenhilfe)
• Psychotherapeutischer Bereich
• Gericht
• Polizei
• Notar
• Rechtsanwalt
• Tageseinsätze
• Besonders belastende und schwierige Einsätze mit rechtlichen Konsequenzen
Wie läuft der Einsatz ab? Was muss ich beachten?
1. Terminanfrage per E-Mail (sprachmittlung@vogelsbergkreis.de) oder über das Kontaktformular beim WIR-Vielfaltszentrum. Bei der Terminanfrage per E-Mail bitten wir Sie um folgende Angaben:
• Datum und Uhrzeit des Gesprächstermins
• Institution, Beratungsstelle, Adresse etc.
• Gesprächsanlass (Thema, Sachverhalt)
• Teilnehmende des Gesprächs (Anzahl der Fachkräfte, Begleitpersonen usw.)
• benötigte Sprache (Herkunftsland, Dialekte)
2. Prüfung der eingegangenen Terminanfrage und Kontaktaufnahme mit geeigneten Ehrenamtlichen durch das WIR-Vielfaltszentrum.
3. Vermittlung der passenden Sprachmittlerin oder Sprachmittlers für den angefragten Termin.
Bitte beachten: Nur als Kooperationspartner angemeldete Institutionen können die Sprachmittlerinnen und Sprachmittler buchen. Die Kooperationsvereinbarung können Sie hier herunterladen: Kooperationsvereinbarung
Und: Bitte sagen Sie Termine rechtzeitig ab!
Wie verhalte ich mich als Fachkraft in einem Gespräch mit Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern?
Die Einsätze sind von sehr unterschiedlichen Themen geprägt – damit sind oft auch eigene (fachsprachliche) Begrifflichkeiten verbunden. Die Ehrenamtlichen bereiten sich auf die Einsätze vor, dennoch ist es für sie nicht möglich, immer alle Begriffe zu kennen. Außerdem kommt es häufig vor, dass eine wörtliche Übersetzung eines Begriffes aus dem Deutschen in eine andere Sprache für den Klienten unverständlich ist. Es ist deswegen sehr wichtig, den Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern die Themen und Fragestellungen des Termins, unbekannte Begriffe kurz zu erklären, damit sie den Inhalt richtig übertragen können. Bitte sprechen Sie langsam, deutlich und in einfacher Sprache.
Wie werde ich Kooperationspartnerin oder Kooperationspartner?
Als Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner kommen Institutionen und Organisationen in Frage, die in der täglichen Beratungsarbeit Klienten begegnen, die Verständigungsprobleme haben. Um Kooperationspartnerin oder Kooperationspartner werden zu können, müssen Sie unsere Kooperationsvereinbarung unterzeichnen.
Privatpersonen können nur über registrierte Kooperationspartnerinnen oder Kooperationspartner (z.B. im Kontext eines Beratungstermines) Sprachmittlerinnen und Sprachmittler über den Sprachmittlungs-Pool in Anspruch nehmen.
Wie wird abgerechnet? Wer bezahlt den Einsatz?
Die Sprachmittlerinnen und Sprachmittler des Vogelsbergkreises erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Diese orientiert sich an der Ehrenamtspauschale des Hessischen Ministeriums für Integration und Soziales. Pro Einsatz werden 20€ gefördert. Fahrtkosten müssen separat abgerechnet werden.
Die Kosten für einen Einsatz setzen sich so zusammen:
Aufwandsentschädigung pro Einsatz (bis zu 60 Minuten) 20,00€ (Pauschale)
Aufwandsentschädigung je weitere 30 Minuten 10,00€
Fahrtkostenerstattung für öffentlichen Nahverkehr bzw. Fahrten mit dem Auto (0,35€/km): Berechnung je nach Strecke
Es handelt sich bei der Aufwandsentschädigung um eine Pauschale, die pro Einsatz ohne Beachtung der tatsächlichen Einsatzzeit gezahlt wird. Wir empfehlen daher einen Einsatz für eine Stunde zu planen. Sollte im Vorhinein bekannt sein, dass der Einsatz wesentlich länger dauert, müssen individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Ebenso wird bei sehr weiten Anfahrten verfahren.
Das Honorar wird über die Kreisverwaltung des Vogelsbergkreises direkt an die Ehrenamtlichen ausgezahlt.
Fragt also eine Institution einen Termin für 60 Minuten an und es fallen keine weiteren Fahrtkosten an, so ist die Sprachmittlung in diesem Fall kostenfrei und durch die Förderung des HMSI gedeckt. Andernfalls muss nur der Differenzbetrag gezahlt werden.
Wie sind die Ehrenamtliche qualifiziert?
Unsere Sprachmittlerinnen und sind keine ausgebildeten Dolmetschenden, sondern sprechen auf Grund ihrer Herkunft mehrere Sprachen. Sie übersetzen als Ehrenamtliche gegen eine Aufwandspauschale.
Unsere Sprachmittlerinnen und Sprachmittler werden von uns geschult und begleitet mit Hilfe einer professionellen Dolmetscherin.An welche Verpflichtungen sind die Sprachmittlerinnen und Sprachmittler gebunden?
Die Sprachmittlerinnen und Sprachmittler verpflichten sich zu einer neutralen Sprachmittlung. Sie sind an Datenschutzerklärungen und Verschwiegenheitspflichten gebunden. Alle müssen vor ihrer Tätigkeit ihr Sprachniveau nachweisen sowie eine Schulung zu Ihrer Tätigkeit besuchen. Des Weiteren sind alle Sprachmittlerinnen und Sprachmittler volljährig. Alle erklären dies schriftlich durch eine Vereinbarung gegenüber dem Vogelsbergkreis.
Wie sind die Sprachmittlerinnen und Sprachmittler versichert?
Wie alle ehrenamtlich engagierten Personen in Hessen genießen die ehrenamtlichen Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in der Regel den Schutz der gesetzlichen Unfall- und Haftpflichtversicherung.
Ich interessiere mich für eine Arbeit als Sprachmittlerin oder Sprachmittler. An wen kann ich mich wenden?
Sie können sich per E-Mail an sprachmittlung@vogelsbergkreis.de oder zu den üblichen Dienstzeiten telefonisch an das WIR-Vielfaltszentrum (06641 977 2497) wenden.
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