Sprachmittlung

SprachMittlung Vogelsbergkreis

Ehrenamtliche Sprachmittler*innen

Über das WIR-Vielfaltszentrum können Sie ehrenamtliche Sprachmittler*innen buchen. Ziel dieses Angebotes ist es, Menschen mit fehlenden oder geringen Deutschkenntnissen bei Terminen sprachlich zu unterstützen.

Jeder Einsatz der ehrenamtlichen Sprachmittler*innen wird vom Programm »WIR« des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration mit einer Ehrenamtspauschale in Höhe von 20€ gefördert. 

Alle Fragen zur Sprachmittlung im Überblick:

  • Welche Sprachen werden angeboten?

    Unser Pool umfasst etwa 120 Personen, die ca. 35 Sprachen abdecken (z.B. Arabisch, Dari, Farsi, Persisch, Türkisch, Russisch, Ukrainisch, Kurdisch, Somalisch, Georgisch, Rumänisch, Ungarisch, Amharisch, Oromo, Englisch, Französisch).

  • Wie buche ich einen Termin?

    Über das Kontaktformular Sprachmittlung. Oder per Mail an sprachmittlung@vogelsbergkreis.de

    Die ehrenamtlichen Laiendolmetscher*innen übernehmen die Dolmetschtätigkeiten innerhalb ihrer Freizeit. Je früher planbar der Einsatz ist (z.B. mind. 5 Tage vorher), desto eher kann der Termin wahrgenommen zu werden. Uns ist bewusst, dass auch oft für kurzfristige Termine Dolmetschleistungen benötigt werden. Bitte wenden Sie sich an uns, wir bemühen uns, auch kurzfristig eine*n Laiendolmetscher*in zur Verfügung zu stellen, können dafür aber nicht garantieren!

  • Kontaktformular zur Buchung

    Bitte nutzen Sie dieses Formular zur Buchung eines Termins: Kontaktformular Sprachmittlung

    Oder schreiben Sie uns eine Email: sprachmittlung@vogelsbergkreis.de

    Bitte geben Sie Ihren Termin so vollständig wie möglich an!

  • Für welche Termine können die Sprachmittler*innen gebucht werden?

    Die Sprachmittler*innen unterstützen örtliche Akteur*innen, wie z.B.:

    • Wohlfahrtsverbände,

    • Schulen, 

    • Kindergärten,

    • Ämter der Kreisverwaltung,

    • sowie weitere Institutionen, 

    bei der Überwindung von sprachlichen Barrieren in der alltäglichen Beratungsarbeit. 

    Die Dolmetscher*innen dürfen die Einsätze nicht selbstständig organisieren. Sie dürfen die Klient*innen sowohl während als auch außerhalb des Einsatzes im Rahmen des Programms nicht begleiten oder beraten. Grenzen gibt es darüber hinaus für den Einsatz bei thematisch belastenden, sehr sensiblen Gesprächen.


  • Für welche Termine können die Sprachmittler*innen NICHT gebucht werden?

    Die Übersetzung der Sprachmittler*innen bezieht sich rein auf das mündlich gesprochene Wort. Bei den Sprachmittler*innen handelt es sich nicht um staatlich anerkannte Dolmetscher*innen. In folgenden Bereiche kommen die Sprachmittler*innen nicht zum Einsatz: 

    • Schriftliche Übersetzungen

    • Gesundheit und ärztliche Versorgung z.B. Anästhesiegespräche oder Begleitungen bei Operationen (ausgenommen sind beratende Erstgespräche und Einsätze im Rahmen der Krankenhilfe)

    • Psychotherapeutischer Bereich 

    • Gericht

    • Polizei

    • Notar

    • Rechtsanwalt 

    • Tageseinsätze

    • Besonders belastende und schwierige Einsätze mit rechtlichen Konsequenzen


  • Wie läuft der Einsatz ab? Was muss ich beachten?

    1. Terminanfrage per E-Mail (sprachmittlung@vogelsbergkreis.de) oder über das Kontaktformular beim WIR-Vielfaltszentrum. Bei der Terminanfrage per E-Mail bitten wir Sie um folgende Angaben:

    • Datum und Uhrzeit des Gesprächstermins

    • Institution, Beratungsstelle, Adresse etc.

    • Gesprächsanlass (Thema, Sachverhalt) 

    • Teilnehmer*innen des Gesprächs (Anzahl der Fachkräfte, Begleitpersonen usw.) 

    • benötigte Sprache (Herkunftsland, Dialekte) 

    2. Prüfung der eingegangenen Terminanfrage und Kontaktaufnahme mit geeigneten Sprachmittler*innen durch das WIR-Vielfaltszentrum.

    3. Vermittlung der passenden Sprachmittler*innen für den angefragten Termin. 

    Bitte beachten: Nur als Kooperationspartner*innen angemeldete Institutionen können die Sprachmittler*innen buchen. Die Kooperationsvereinbarung können Sie hier herunterladen: Kooperationsvereinbarung

    Und: Bitte sagen Sie Termine rechtzeitig ab!


  • Wie verhalte ich mich als Fachkraft in einem Gespräch mit Sprachmittler*in?

    Die Einsätze sind von sehr unterschiedlichen Themen geprägt – damit sind oft auch eigene (fachsprachliche) Begrifflichkeiten verbunden. Die Dolmetscher*innen bereiten sich auf die Einsätze vor, dennoch ist es für sie als Ehrenamtliche nicht möglich, immer alle Begriffe zu kennen. Außerdem kommt es häufig vor, dass eine wörtliche Übersetzung eines Begriffes aus dem Deutschen in eine andere Sprache für den*die Klient*in unverständlich ist. Es ist deswegen sehr wichtig, den Laiendolmetscher*innen die Themen und Fragestellungen des Termins, unbekannte Begriffe kurz zu erklären, damit sie den Inhalt richtig übertragen können. Bitte sprechen Sie langsam, deutlich und in einfacher Sprache.

  • Wie werde ich Kooperationspartner*in?

    Als Kooperationspartner*innen kommen Institutionen und Organisationen in Frage, die in der täglichen Beratungsarbeit Klient*innen begegnen, die Verständigungsprobleme haben. Um Kooperationspartner*in werden zu können, müssen Sie unsere Kooperationsvereinbarung unterzeichnen.

    Privatpersonen können nur über registrierte Kooperationspartner*innen (z.B. im Kontext eines Beratungstermines) Sprachmittler*innen über den Sprachmittlungs-Pool in Anspruch nehmen.

  • Wie wird abgerechnet? Wer bezahlt den Einsatz?

    Die Sprachmittler*innen des Vogelsbergkreises erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Diese orientiert sich an der Ehrenamtspauschale des Hessischen Ministeriums für Integration und Soziales. Pro Einsatz werden 20€ gefördert. Fahrtkosten müssen separat abgerechnet werden.

    Die Kosten für einen Einsatz setzen sich so zusammen:

    Aufwandsentschädigung pro Einsatz (bis zu 60 Minuten)  20,00€ (Pauschale)

    Aufwandsentschädigung je weitere 30 Minuten 10,00€

    Fahrtkostenerstattung für öffentlichen Nahverkehr bzw. Fahrten mit dem Auto (0,35€/km): Berechnung je nach Strecke

    Es handelt sich bei der Aufwandsentschädigung um eine Pauschale, die pro Einsatz ohne Beachtung der tatsächlichen Einsatzzeit gezahlt wird. Wir empfehlen daher einen Einsatz für eine Stunde zu planen. Sollte im Vorhinein bekannt sein, dass der Einsatz wesentlich länger dauert, müssen individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Ebenso wird bei sehr weiten Anfahrten verfahren. 

    Das Honorar wird über die Kreisverwaltung des Vogelsbergkreises direkt an die Sprachmittler*innen ausgezahlt.

    Fragt also eine Institution einen Termin für 60 Minuten an und es fallen keine weiteren Fahrtkosten an, so ist die Sprachmittlung in diesem Fall kostenfrei und durch die Förderung des HMSI gedeckt. Andernfalls muss nur der Differenzbetrag gezahlt werden.

  • Wie sind die Sprachmittler*innen qualifiziert?

    Unsere Sprachmittler*innen sind keine ausgebildeten Dolmetscher*innen, sondern sprechen auf Grund ihrer Herkunft mehrere Sprachen. Sie übersetzen als Freiwillige gegen eine Aufwandspauschale.
    Unsere Sprachmittler*innen werden von uns geschult und begleitet. 

  • An welche Verpflichtungen sind die Sprachmittler*innen gebunden?

    Die Sprachmittler*innen verpflichten sich zu einer neutralen Sprachmittlung. Sie sind an Datenschutzerklärungen und Verschwiegenheitspflichten gebunden. Alle Sprachmittler*innen müssen vor ihrer Tätigkeit ihr Sprachniveau nachweisen sowie eine Schulung zu Ihrer Tätigkeit als Sprachmittler*in besuchen. Des Weiteren sind alle Sprachmittler*innen volljährig. Alle Sprachmittler*innen erklären dies schriftlich durch eine Vereinbarung gegenüber dem Vogelsbergkreis.

  • Wie sind die Sprachmittler*innen versichert?

    Wie alle ehrenamtlich engagierten Personen in Hessen genießen die ehrenamtlichen Laiendolmetscher*innen in der Regel den Schutz der gesetzlichen Unfall- und Haftpflichtversicherung.

  • Ich interessiere mich für eine Arbeit als Sprachmittler*in. An wen kann ich mich wenden?

    Sie können sich per E-Mail an sprachmittlung@vogelsbergkreis.de oder zu den üblichen Dienstzeiten telefonisch an das WIR-Vielfaltszentrum (06641 977 2497) wenden. 

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