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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Grundsicherung im alter und bei erwerbsminderung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Bestandteil des SGB XII und ist im Vierten Kapitel §§ 41 ff. geregelt.
Hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Grundsicherung-im-Alter-und-bei-Erwerbsminderung/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung.html
Hinweise zur Grundrente
Ab dem 01.01.2021 tritt das Grundrentengesetz in Kraft. Dieses kann sich auch auf Ihren Grundsicherungsanspruch auswirken. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Grundsicherungsamt und auf der Internetseite www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Grundrente/Fragen-und-Antworten-Grundrente/faq-grundrente.html
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