Gekoppelte Tierprämien

Gekoppelte Tierprämien

Unter diesen Begriff fallen die Zahlungen für die Haltung von Mutterkühen, Mutterschafen und Mutterziegen.


Voraussetzungen:

Die Anzahl beantragter Tiere beträgt mind. 3 Mutterkühe und/oder Mutterschafe/-ziegen. Antragsteller der Mutterkuhprämie dürfen nicht gleichzeitig Milchkühe halten.

Der Haltungszeitraum im Betrieb ist der 15.Mai bis 15.August des Antragsjahres. Die Pflichten zur Kennzeichnung und Registrierung gehaltener Tiere müssen im Haltungszeitraum erfüllt sein.

Mutterkühe: Die Rasse ist unerheblich, die Kuh muss mindestens einmal gekalbt haben.

Mutterschafe/-ziegen: Gefördert werden Tiere, die in den Altersgruppen 10-18 Monate und ab 19 Monaten in der HIT-Datenbank gemeldet und am 01.Januar des Antragsjahres mind. 10 Monate alt sind.


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