IKZ - Gemeinsame Submissionsstelle

Gemeinsame Submissionsstelle im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit


Das gesamte Vergaberecht ist aufgrund von EU-Vorgaben in den letzten Jahren erheblichen Veränderungen unterworfen. Neben der Anpassung der nationalen Regelungen (Unterschwellenbereich) durch das Hessische Vergabe und Tariftreuegesetz (HVTG) wurden auch für den Bereich der europaweiten Vergaben (Oberschwellenbereich) mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung – VgV) neue Regelungen getroffen. Diese fortlaufenden Änderungen der Rechtslage stellen eine große Herausforderung für die mit Vergaben befassten Bediensteten in den Verwaltungen dar.

Es bedarf vor allem eines erheblichen zeitlichen Aufwands immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand des Vergaberechts zu sein. Gerade bei Kommunen mit einer verhältnismäßig geringen Zahl von Ausschreibungen pro Jahr steht dieser Aufwand aus wirtschaftlicher Sicht in einem äußerst ungünstigen Verhältnis zur jeweiligen Ausschreibung. Darüber hinaus verlangen die neuen gesetzlichen Regelungen auch eine technische Umstellung des Vergabeverfahrens.

Spätestens ab dem 18.10.2018 ist für den Oberschwellenbereich gesetzlich vorgeschrieben, dass auch die Übermittlung der Angebote, Teilnahmeanträge und Interessensbestätigungen auf elektronischem Weg erfolgen muss. Damit nicht jede Kommune alleine diese Aufgabe bewältigen muss, wurde auf Anregung einer kreisangehörigen Kommune zum 01.10.2017 eine gemeinsame Submissionsstelle eingerichtet. Hierbei können die beteiligten Kommunen auf die Leistungen der bereits beim Vogelsbergkreis seit 2009 etablierte Submissionsstelle zurückgreifen.

Beteiligt sind bei dieser interkommunalen Zusammenarbeit neben dem Vogelsbergkreis die Städte Alsfeld, Homberg und Lauterbach.

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