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Heilpraktiker
Heilpraktiker*innen
Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Ärztin oder Arzt bestellt zu sein, bedarf einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Die Erlaubnis kann allgemein erteilt werden („großer Heilpraktiker“) oder eingeschränkt auf ein Teilgebiet (derzeit Psychotherapie oder Physiotherapie).
Das Gesundheitsamt entscheidet über die Anträge und führt die Überprüfungen durch. Diese finden jährlich im März und Oktober statt.
Wer eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz beantragen will, legt bitte den entsprechenden Antrag zusammen mit den im Formular genannten Unterlagen beim Gesundheitsamt vor. Das Führungszeugnis sowie die ärztliche Bescheinigung können ggf. nachgereicht werden (sollen zum Zeitpunkt der Überprüfung nicht älter als 3 Monate sein).
Anmeldeschluss
Für die Prüfung im März: 15.12. des Vorjahres
Für die Prüfung im Oktober: 30.06. des laufenden Jahres
Die Zahl der Überprüfungsplätze ist auf 10 Teilnehmer/innen (pro Überprüfungstermin) beschränkt. Antragsberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz im Vogelsbergkreis oder mit nachgewiesener Niederlassungsabsicht. Bewerber/innen mit Hauptwohnsitz im Vogelsbergkreis werden bevorzugt berücksichtigt.
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