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Waffenbehörde
Waffenrecht
Wer eine Schusswaffe erwerben möchte, benötigt dazu eine Waffenbesitzkarte. Diese Erlaubnis kann bei der Waffenbehörde beantragt werden. In der Regel werden Waffenbesitzkarten nur an Personen erteilt, die z.B. über einen gültigen Jagdschein verfügen, die regelmäßig dem Schießsport nachgehen oder die Waffen geerbt haben. Die sichere Aufbewahrung der Schusswaffen muss sichergestellt sein.
Von der Erlaubnispflicht ausgenommen sind Gas- und Schreckschusswaffen sowie Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen, die ein entsprechendes Prüfzeichen aufweisen („F-im Fünfeck“ bzw. „PTB im Kreis“). Diese erlaubnisfreien Waffen dürfen ab 18 Jahren frei erworben werden. Für die Mitnahme von PTB-Waffen außerhalb der Wohnung gibt es seit einigen Jahren den sog. „Kleinen Waffenschein“.
Entsprechende Vordrucke können Sie bei der Waffenbehörde telefonisch anfordern oder unten aus dem Verzeichnis herunterladen.
Formulare zum Verbringen von Waffen aus oder in den Gültigkeitsbereich des Gesetzes erhalten Sie auf Anfrage.
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