Amt für Ordnungs- und

STRASSENVERKEHRSANGELEGENHEITEN


Die Straßenverkehrsbehörde arbeitet im Bereich der Verkehrslenkung und Verkehrssicherheit. Es werden Straßensperrungen und allgemeine Verkehrsregelungen angeordnet oder spezielle Maßnahmen bei Baustellen oder Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum getroffen. Auch über die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen (z. B. vom Sonntagsfahrverbot für LKW) ist zu entscheiden.

Wenn es darum geht, den Führerschein zu erhalten, umzutauschen, zu verlängern oder zu erweitern, stehen die Beschäftigten der Fahrerlaubnisbehörde zur Verfügung. Ebenso können Sie dort z. B. die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragen oder einen ausländischen Führerschein umschreiben lassen.

Die Zulassungsbehörde des Vogelsbergkreises ist vor allem für die Zulassung, Ummeldung und Abmeldung von Fahrzeugen verantwortlich. Ein Termin ist auch erforderlich, wenn Sie z. B. technische Änderungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I und II eintragen lassen wollen. Gleiches gilt für Änderungen bei den Angaben zum Halter des Fahrzeugs.

Bei den Ordnungsangelegenheiten sind die Rechtsbereiche Ordnungsrecht, Jagd- und Fischereirecht, Waffenrecht und Gewerbeangelegenheiten zusammengeführt. Außerdem werden weitere Aufgaben wie das Vereins‐ und Versammlungsrecht, Glücksspielrecht, Jüdische Friedhöfe, das Pass‐, Personalausweis- und Melderecht, Sperrzeitregelungen, Schwarzarbeitsbekämpfung, das Prostituiertenschutzgesetz und das Konsum-cannabisgesetz bearbeitet.


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