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Jagd- und Fischereiwesen
Jagd- und FischerEI
Die untere Jagd- und Fischereibehörde ist Ihr Partner in Jagd- und Fischereiangelegenheiten.
Die Tätigkeit der unteren Jagdbehörde dient der Durchsetzung der im Bundesjagdgesetz geregelten Wildhege, der zweckmäßigen Gestaltung von Jagdbezirken, Prüfung der Bedingungen zur Jagdpacht, Jagdscheinerteilung sowie -widerruf, der Abschussplanung und deren Kontrolle sowie die Wahrnehmung der Aufsicht über die Jagdgenossenschaften.
Ihre Fragen rund um die Fischerei beantwortet die untere Fischereibehörde. Die ordnungsgemäße Fischerei stellt eine sinnvolle und in die Natur eingebundene Betätigung dar. Sie weckt und fördert das Verständnis für die Zusammenhänge in der Natur und trägt dazu bei, einen gesunden Lebensraum und eine Artenvielfalt zu schaffen bzw. zu erhalten. Die Tätigkeiten der unteren Fischereibehörde dienen der Durchsetzung der im Hessischen Fischereigesetz geregelten Ausübung der Fischerei und der Hegepflicht der Gewässer. Weitere Aufgaben sind u.a. die zweckmäßige Gestaltung von Fischereibezirken, die Genehmigung von Fischereipachtverträgen sowie die Durchführung der Fischerprüfungen zur Erlangung des Fischereischeines.
Entsprechende Vordrucke können Sie bei dem Sachgebiet Jagd- und Fischereiwesen telefonisch anfordern oder herunter laden.