Kreisjugendparlament

  • Leistungsbeschreibung

    Das Kreisjugendparlament des Vogelsbergkreises (KJP)

    Kompetenzen:

    Das Kreisjugendparlament des Vogelsbergkreises (KJP) besteht sein 1992 und ist somit das älteste Jugendparlament auf Kreisebene in Deutschland. Seit März 1999 hat das KJP ein direktes Rede- und Vorschlagsrecht im Kreistag, d.h. die Jugendlichen können ihre Anträge im Kreistag einbringen und somit ihre Interessen auf höchster Kreisebene vertreten. Darüber hinaus hat das KJP einen festen Sitz im Jugendhilfeausschuss und Vertreter im Verwaltungsausschuss des Jugendbildungswerkes.
    Immer wieder werden die jungen Abgeordneten zu unterschiedlichen Ausschusssitzungen eingeladen, in denen es um jugendpolitische Themen geht (Beispiel: Mitarbeit im Projekt HaLT- Hart am Limit, welches sich gegen den Alkoholmissbrauch von Jugendlichen richtet).


    Aufbau und Wahlen:

    Das KJP besteht aus 27 Abgeordneten aus 19 Städten und Gemeinden. Es gibt im Vogelsbergkreis ca. 5.500 - 6.000 Kinder und Jugendliche, die wahlberechtigt sind. Zur Wahl aufstellen lassen können sich Kinder und Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Wahl die 7. Klasse besuchen und noch keine 18 Jahre alt sind. Gewählt wird in den Schulen. Eine Wahlperiode beträgt zwei Jahre. Die Anzahl der Abgeordneten einer Stadt oder Gemeinde orientiert sich an der Gesamteinwohnerzahl. Demzufolge können bis zu 3 Vertreter*innen aus einer Stadt oder Gemeinde gewählt werden.


    Arbeitsformen:

    Das KJP hält jährlich 4 offizielle Sitzungen ab, in denen Themen diskutiert und Beschlüsse gefasst werden. Zu den Sitzungen werden sowohl politische Vertreter*innen als auch interessierte Bürger*innen eingeladen. Die inhaltliche Vorbereitung auf die Sitzungen sowie die Planungen und Organisationen finden an vier Wochenendseminaren im Jahr statt. Hierzu treffen sich die Jugendlichen in geeigneten Freizeiteinrichtungen im Kreis, die auch für Übernachtungen ausgestattet sind.
    Das KJP verfügt über einen fünfköpfigen Vorstand (1. Vorsitzende*r, zwei Vertreter*innen, Pressesprecher*in und Protokollant*in), der zu den Sitzungen einlädt und diese auch leitet.
    In ihrer Themenwahl sind die jungen Parlamentarier selbstständig. Zur konkreten Umsetzung der Ideen werden Arbeitsgruppen gebildet, die sich an separaten Terminen treffen, um inhaltlich zu diskutieren und eventuelle Aktionen vorzubereiten.  


     
    Unterstützung und Begleitung:

    Das KJP wird hauptamtlich von zwei Jugendbildungsreferent*innen des Vogelsbergkreises in ihrer Arbeit begleitet und unterstützt, die im Sachgebiet Jugendarbeit/Jugendbildung arbeitet. Dieses Sachgebiet wiederum ist Teil des Jugendamtes.
    Die Seminare und Sitzungen werden in der Regel von den zuständigen Jugendbildungsreferent*innen des Sachgebietes und nebenamtlichen Mitarbeiter*innen des Jugendbildungswerkes, begleitet. Die hauptamtliche Betreuung ist notwendig, um eine kontinuierliche und verlässliche Arbeit des KJP auch über eine Wahlperiode hinaus, zu sichern.
    Die Abgeordneten erfahren zudem eine große Akzeptanz der Kreispolitiker*innen und werden in ihrer Arbeit entsprechend unterstützt.

    Zu den Aufgaben der Jugendbildungsreferent*innen gehören:
     - Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zum Kreisjugendparlament
     - Inhaltliche und organisatorische Vorbereitung der Seminare (Einladungen verschicken, Jugendherbergen buchen, Fahrtrouten erstellen – die Jugendlichen werden abgeholt und wieder nach Hause gebraucht, um somit sicherzustellen, dass alle die Möglichkeit haben im KJP mitzuarbeiten, unabhängig davon, wo sie wohnen, Materialien besorgen und zusammenpacken, Referent*innen zu verschiedenen Themen einladen, Protokolle der Seminare erstellen etc.) – bei der organisatorischen Abwicklung unterstützen Verwaltungsangestellte des Kreises die Arbeit (Abrechnungswesen, Schriftverkehr etc.)
     - Inhaltliche und organisatorische Vorbereitung der Sitzungen (in Absprache mit dem Vorstand des KJP)
     - Inhaltliche und organisatorische Begleitung der geplanten Aktionen, dazu gehören u.a. auch Absprachen mit Vertreter*innen einzelner Kommunen
     - Netzwerkarbeit – Kooperationen mit anderen Vereinen, Verbänden, Jugendinitiativgruppen, Jugendbeteiligungsprojekten ermöglichen
     - Öffentlichkeitsarbeit (Pressearbeit) – unterstützt durch den/die Pressesprecher*in des Vogelsbergkreises


    Kooperationen:

    Ein wichtiges Merkmal der Beteiligungsarbeit im Vogelsbergkreis ist u.a. die Kooperation mit anderen Jugendparlamenten auf Stadt- und Gemeindeebene sowie dem Kreisschülerrat und anderen Aktionsgemeinschaften. So finden beispielsweise die jährlichen Gedenkfeiern anlässlich der Reichspogromnacht in Lauterbach mit dem dortigen Stadtjugendparlament statt und die Gedenkfeiern in Kirtorf mit dem Aktionsbündnis für Vielfalt.
    Die Vernetzung mit bestehenden Arbeitskreisen ist wesentlich für die Umsetzung der unterschiedlichsten Ideen und Projekte. Gerade im ländlichen Raum müssen bestehende Strukturen gesehen und ausgebaut werden, um auch in Zukunft die Lebensbedingungen attraktiv zu gestalten. Nicht nebeneinander her arbeiten, sondern miteinander kooperieren.