Jugendhilfe im Strafverfahren

Jugendhilfe im STrafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren - häufig "JuHiS" genannt - ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes und wird bei allen Strafverfahren von der Justiz eingeschaltet, an denen Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) beteiligt sind.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sprechen mit den jungen Menschen und bei Jugendlichen meist auch mit den Eltern über die Straftat, ihre Lebenssituation und informieren über das anhängige Strafverfahren. Sie nehmen an der Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht teil, berichten dort über die persönlichen Verhältnisse und geben Anregungen zu jugendgerichtlichen Maßnahmen.

Jugendrichterliche Weisungen und Auflagen werden dann in der Regel von der JGH durch Vermittlung und Überwachung begleitet.

Ihre Ansprechpartner*innen:

Zuständig für: Freiensteinau, Grebenhain, Herbstein, Lauterbach, Lautertal,  Ulrichstein, Wartenberg

Frau Marker

+49 6631 792-843

Zuständig für: Antrifttal, Feldatal, Gemünden (Felda), Homberg (Ohm), Kirtorf, Mücke, Schotten

Frau Wagner

+49 6631 792-853

Frau Reibling

+49 6631 792-853

Zuständig für: Alsfeld, Grebenau, Romrod, Schlitz, Schwalmtal

Herr Mattner

+49 6631 792-4544

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