Strand bei Sonnenuntergang

Freizeiten, Projekte,
Seminare, Workshops

im und Rund um den Vogelsbergkreis

Ferienfreizeiten und seminare

Das Sachgebiet Jugendarbeit / Jugendbildung als Teil des Jugendamtes arbeitet auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und organisiert Angebote der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit, Jugendbildungsarbeit und der schulbezogenen Jugendsozialarbeit  für den gesamten Vogelsbergkreis.

Zu den Angeboten gehören Kinder-, Jugend- und Familienfreizeiten, Seminare, Projekte und Workshops an den unterschiedlichsten Orten und zu ganz unterschiedlichen Fragestellungen. Wichtig ist, dass bei allen Veranstaltungen besonderer Wert auf die Wünsche und Interessen der Teilnehmenden gelegt wird. Die dabei eingesetzten nebenamtlichen Mitarbeiter*innen verfügen über eine fundierte Ausbildung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen.

Über die im Prospekt beschriebenen Veranstaltungen hinaus stehen wir den Jugendverbänden und – initiativen und den Kommunen bei allen Fragen zur Jugendarbeit beratend zur Seite. Bei Bedarf bieten wir gerne zusätzliche Seminare und Projekte für Jugendgruppen und –initiativen an. Interessierte können sich  persönlich, telefonisch oder per Email bei uns melden.

Unser aktuelles Jahresprogramm mit der Möglichkeit zur direkten Online-Anmeldung finden Sie hier.


Unser Programmheft gibt es hier als Download.

Anmeldung und Teilnahmebedingungen

Bei einer Anmeldung rechnen wir fest mit deiner Teilnahme. Solltest du nicht teilnehmen können, musst du dich unbedingt abmelden. Ist eine Teilnahme nicht möglich, so kann eine Ersatzperson benannt werden. Diesem Wechsel kann aus sachlichen Gründen widersprochen werden.

Für eventuelle Mehrkosten haftet auch der/die ursprüngliche Teilnehmer*in. Auch eine Entschädigung in Höhe des Teilnahmebeitrags deckt nicht die anfallenden Kosten, da einkalkulierte öffentliche Mittel nicht gewährt werden. Wenn eine Abmeldung erfolgt und keine Ersatzperson gestellt werden kann, gelten folgende Fristen:

a) keine Teilnahmegebühr bei Abmeldung bis 42 Tage vor Beginn der Veranstaltung;
b) 50 % der Teilnahmegebühr bei Abmeldung zwischen dem 41. bis 22. Tag vor Beginn der Maßnahme;
c) 100 % der Teilnahmegebühr bei Abmeldungen ab dem 21. Tag oder weniger vor Beginn der Veranstaltung.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

Wird die Maßnahme infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sie abgesagt werden.

Teilnahmebeitrag:
Arbeitslose und Teilnehmer*innen, die über wenig Geld verfügen, können bei einer Reihe von Veranstaltungen auf Antrag eine Beihilfe erhalten, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind.  Ob für eine Veranstaltung ein Zuschuss gewährt werden kann, ist jeweils im Ausschreibungstext angegeben. Antragsformulare und nähere Informationen gibt es unter Tel.: 06641/977-428.

Bankverbindung der Kreiskasse:

Bank: Sparkasse Oberhessen
IBAN: DE89518500790360105440
BIC: HELADEF1FRI

Bei der Überweisung bitte angeben:
Name, Vorname, Titel der Veranstaltung, 3620000-50000000


Ehrenamt in der Jugendarbeit

- Freistellung für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit -

Für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit gewährt das Land Hessen allen privat Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf bis zu 12 Tage bezahlte Freistellung pro Jahr.
Die Freistellung kann für folgende Tätigkeiten bei Veranstaltungen, bei denen Kinder und Jugendliche betreut werden, in Anspruch genommen werden:
-    Leiter*in
-    pädagogische Betreuungskraft
-    Helfer*in
Auch für Qualifikationsmaßnahmen (JuLeiCa) besteht ein Anspruch auf diese Freistellung.

Wie kann ich mich freistellen lassen?
Am besten wendet man sich an seinen Verein oder Verband. Dieser stellt einen Antrag auf Befürwortung der Freistellung bei uns, dem Jugendamt Sachgebiet Jugendarbeit, Jugendbildung, Demokratieförderung. Folgende Angaben werden hierfür benötigt:
-    Name, Geburtsdatum und Anschrift
-    Anschrift der Beschäftigungsstelle
-    Anschrift des Vereins/Verbands, der die Veranstaltung durchführt
-    Zeitraum und Dauer der Freistellung
-    Titel und kurze Beschreibung der Veranstaltung
-    Angabe zur Funktion des/der Antragsteller*in während der Veranstaltung

Die Beschäftigungsstellen können beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales die Erstattung des während der Freistellung gezahlten Arbeitsentgelt beantragen. Das ist ab 2024 über ein Online-Antragsformular möglich.

Weitere Informationen (Flyer) und den Online-Antrag zur Erstattung des gezahlten Arbeitsentgelts für private und Beschäftigungsstellen finden Sie unter:
https://rp-giessen.hessen.de/versorgung-und-familie/ehrenamt-in-der-jugendarbeit

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Kontakt

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