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Bauaufsicht
Bauaufsicht
Die Bauaufsicht überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich für die Bauaufsicht folgende Aufgaben:
- Prüfen von Bauanträgen
- Erteilen von Baugenehmigungen
- Beantworten von Bauvoranfragen
- Baustatische Prüfung und andere bautechnische Nachweise einschl. Überwachung, sofern diese Aufgabe nicht von Nachweisberechtigten oder Sachverständigen erbracht wird
- Prüfen von Sonderbauten
- Wiederkehrende Sicherheitsüberprüfungen
- Bearbeiten von Widersprüchen
- Ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
- Eintragen der Baulasten und Führen des Baulastenverzeichnisses
Besuch der Bauaufsicht
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
persönliche Beratungen/Besprechungen in unserem Dienstgebäude sind weiterhin nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Um sowohl Ihre als auch unsere gesundheitlichen Interessen zu wahren, sind bei einem Besuch der Bauaufsicht die geltenden Vorgaben zu den Abstands- und Hygieneregeln umzusetzen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Wenden Sie sich hierzu entweder an die für Sie zuständige Sachbearbeitung oder an unser Geschäftszimmer.
Auch besteht weiterhin die Möglichkeit, uns telefonisch oder per Mail zu kontaktieren.
Unsere digitalen Angebote z.B. Akteneinsicht, Baulastauskunft stehen Ihnen ebenfalls zur Verfügung.
Digitale Leistungen
Kopien/Scanns aus der Bauakte, Akteneinsicht
Benötigen Sie eine Kopie/Scans Ihrer Baugenehmigung oder der Statik? Bauakteneinsicht
Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz
Möchten Sie einen Antrag auf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem WEG stellen? Abgeschlossenheitsbescheinigung

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