Baugenehmigung

Baugenehmigung

Allgemeine Informationen

Bereits vor Bauantragstellung erkundigen Sie sich nach den erforderlichen Formalitäten, damit über Ihr Bauvorhaben möglichst schnell und reibungslos eine Entscheidung getroffen werden kann. Die untere Bauaufsichtsbehörde des Vogelsbergkreises unterstützt Sie hierbei gerne.


Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Genehmigung eines Bauvorhabens sind die Hessische Bauordnung (HBO), das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Bauvorlagenerlass (BvErl).

In der HBO ist unter anderem festgelegt

  • wie ein Bauvorhaben ausgeführt werden muss,
  • welche bautechnischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen (z. B. Brandschutz, Standsicherheit, …) einzuhalten sind,
  • ob eine Baugenehmigung benötigt wird.


Grundpflichten nach § 55 HBO

"Bei Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung, Nutzungsänderung, Abbruch oder Beseitigung von Anlagen oder von ihren Teilen sind die Bauherrschaft sowie im Rahmen ihres Wirkungskreises die anderen am Bau Beteiligten dafür verantwortlich, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anordnungen der Bauaufsichtsbehörden eingehalten werden."

Das Baugesetzbuch enthält die Grundlagen des Planungsrechtes und regelt, ob ein Bauvorhaben an einem bestimmten Ort zulässig ist. Konkretisiert wird das BauGB durch die BauNVO, die Bebauungspläne der Kommunen und planungsrechtliche Satzungen.

Bitte beachten Sie, dass neben der Baugenehmigung für ein Bauvorhaben gegebenenfalls weitere selbständige Genehmigungen oder Erlaubnisse, z. B. nach dem Wasserrecht einzuholen sind. Diese Genehmigungen und Erlaubnisse muss sich der Bauherr selbstverantwortlich beschaffen.


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