Gebühren

Was kostet eine Baugenehmigung?

Der Vogelsbergkreis erhebt für baurechtliche Genehmigungen und Anordnungen Gebühren. Rechtsgrundlage hierfür ist, neben dem Hessischen Verwaltungskostengesetz, die Baugebührensatzung des Kreises.

Die Berechnung der Gebühren ist im Gebührenverzeichnis unter Punkt 5 festgelegt. Danach wird zunächst der Bruttorauminhalt der baulichen Anlage mit den Rohbaukosten je cbm umbauten Raum multipliziert. Die sich daraus ergebende Rohbausumme wird dann mit dem Betrag multipliziert, der in der Gebührensatzung für dieses Vorhaben vorgesehen ist.

Die Rohbaukosten, die in der Berechnung heran gezogen werden, stellen dabei nicht die Rohbaukosten des genehmigten Objektes dar. In die Berechnung fließen die durchschnittlichen Rohbaukosten aller Baumaßnahmen in Hessen ein. Die Werte werden vom Statistischen Landesamt ermittelt und jährlich im Herbst von der Landesregierung im Staatsanzeiger veröffentlicht. Die aktuellen Zahlen finden Sie hier.

Berechnungsbeispiel für ein Einfamilienhaus:

(Stand Oktober 2019)

Der Berechnung zu Grunde liegt ein Bruttorauminhalt des Wohnhauses von 1.100 cbm sowie die Durchführung eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens nach § 65 der Hessischen Bauordnung. Die landeseinheitlichen durchschnittlichen Rohbaukosten betragen in diesem Fall 151,00 € je cbm umbauten Raum. Der Gebührensatz lt. Satzung beträgt 10,00 € je angefangene 1.000,00 € Rohbausumme. Es ergibt sich folgende Berechnung:

Berechnung der Rohbausumme:

  1. 100 cbm x 151,00 €  = 166.100,00 € Rohbausumme

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Berechnung der Gebühren:

166.100,00 € : 1.000 €   =    166,1
167                x 10,00 €   = 1.670,00 €

Die Genehmigungsgebühren betragen somit 1.670,00 €. Hinzu Kommen noch 10,00 € an Auslagen.

Nicht mit der Baugenehmigungsgebühr abgegolten sind evtl. notwendig werdende Befreiungen nach § 31 BauGB oder Abweichungsentscheidungen nach § 63 HBO. In diesen Fällen werden zusätzliche Gebühren erhoben.

Die genannten Rechtsvorschriften finden Sie hier:

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