Bauberatung / Bauvoranfrage

Bauberatung / Bauvoranfrage

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine Auskunft zur Zulässigkeit Ihres geplanten Vorhabens beraten wir Sie nach bestem Wissen.

Manchmal empfiehlt es sich, einen Antrag auf Vorbescheid/Bauvoranfrage zu stellen. So erhalten Sie eine rechtsverbindliche, schriftliche Antwort auf Ihre Fragestellung.

Eine Bauvoranfrage muss nicht unbedingt durch einen Entwurfsverfasser aufgestellt werden. Aus dem Antrag sollte hervorgehen, welche Fragen aus dem Baurecht beantwortet werden sollen.

Beratungstermine sind nach Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Sachbearbeitung.

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