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Baugenehmigungsfreie Vorhaben
Baugenehmigungsfreie Vorhaben
Verfahrensfreie Bauvorhaben bedürfen nach § 63 Hessischer Bauordnung (HBO) keiner Baugenehmigung.
Darunter zählen z.B. Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt, Garagen bis 50 m² Grundfläche, u.v.m.
Für welche baulichen Vorhaben keine Baugenehmigung erforderlich sind ist in der Anlage zu § 63 Hessischer Bauordnung (HBO) aufgeführt. Bei einzelnen Vorhaben ist die Baugenehmigungsfreiheit nur unter Vorbehalten wie z. B. Beteiligung der Gemeinde, Beteiligung von Bauvorlageberechtigten bzw. von Nachweisberechtigten gegeben.
Bitte beachten Sie, dass trotz Baugenehmigungsfreiheit die materiellen Vorschriften der HBO eingehalten werden müssen. Hierunter fallen z. B. die Abstandsregelungen nach § 6 HBO.

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