Integrationskurs (Sprachkurs)

Integrationskurs (Sprachkurs)

Zusammen mit der erstmaligen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie von uns entweder eine Teilnahmeberechtigung oder eine Teilnahmeverpflichtung zum Integrationskurs. Dies ist abhängig von Ihren Deutschkenntnissen, die Sie bereits erworben haben. Sollte Ihre Berufsausbildung im Ausland Ihnen bereits sehr gute Deutschkenntnisse (Sprachniveau B1) vermittelt haben oder haben Sie sich zuvor schon einmal zum Studium in Deutschland aufgehalten, können wir Ihnen auf Wunsch eine Teilnahmeberechtigung nur für den Orientierungskurs ausstellen.

Vorausgesetzt Sie verfügen bislang nur über Grundkenntnisse (Sprachniveau A1) der deutschen Sprache, erhalten Sie von uns eine Teilnahmeverpflichtung zum Integrationskurs. Der Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem anschließenden Orientierungskurs. Mit dem Orientierungskurs werden Ihnen Kenntnisse über die deutsche Rechtsordnung, Kultur und Geschichte vermittelt.

Nach erfolgreichem Abschluss des Integrationskurses wird Ihnen einen Zertifikat ausgestellt, welches auch Ihr Sprachniveau bestätigt. Dieses Zertifikat werden Sie benötigen, wenn Sie bei uns die Niederlassungserlaubnis beantragen wollen oder wenn Sie sich dafür entscheiden, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen.

Der Integrationskurs wird im Vogelsbergkreis von der Volkshochschule durchgeführt. Um sich zum Integrationskurs anzumelden, wenden Sie sich bitte an die Volkshochschule (VHS) Alsfeld: Im Klaggarten 6 (ehemalige Erich-Kästner Schule, Schule für Lernhilfe) in 36304 Alsfeld. Kontakt: Frau Renate Schnell-Kretschmer - Telefon +49 6631 792 7791 oder Frau Anette Habermehl  – Telefon +49 6631 792 7730.

Bei der Volkshochschule werden Sie ein Einstufungsgespräch führen, um Ihre Vorkenntnisse zu ermitteln. Entsprechend Ihrer bereits erworbenen Deutschkenntnisse werden Sie dann für den jeweiligen Kursabschnitt des Integrationskurses angemeldet. Der Umfang des Sprachkurses kann, abhängig von Ihrem Kenntnisstand, bis zu 900 Unterrichtsstunden betragen.

Die Kommunale Vermittlungsagentur (KVA) stellt Ihnen eine Teilnahmeverpflichtung aus, wenn Sie dort arbeitsuchend gemeldet sind und die Verbesserung Ihrer Sprachkenntnisse die Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen wird.

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