Beteiligung Regionalplan Mittelhessen

Regionalplan Mittelhessen


Vogelsbergkreis. Ein neuer Plan für die Entwicklung der Region – das ist die Aufgabe, mit der sich seit einiger Zeit die Obere Landesplanungsbehörde und die Regionalversammlung Mittelhessen beschäftigen. Vielfältige Nutzungsansprüche und Funktionen muss der Regionalplan gegeneinander abwägen und planerisch ausgleichen. Themen wie Siedlungsentwicklung, Einzelhandel, Durchlüftung von Siedlungen, Verkehr, Hochwasserrückhaltung, Naturschutz und Landwirtschaft müssen im Regionalplan eingearbeitet werden, um so zum Beispiel auf Regionenebene die Planungsbasis für neue Baugebiete zu bilden.

Damit der Regionalplan auch in Zukunft seine Steuerungswirkung erzielen kann, und er den sich ändernden Verhältnissen gerecht wird, muss er regelmäßig neu aufgestellt werden. Der Entwurf des neuen Regionalplanes Mittelhessen, der unter anderem den Vogelsbergkreis abdeckt, ist ab sofort auch für die Öffentlichkeit offengelegt.

In Papierfassung liegen der

  • Regionalplantext mit Zielen und Grundsätzen, jeweils mit Begründung,
  • die Plankarte mit Vorrangs- und Vorbehaltsgebieten,
  • der Umweltbericht mit Bericht zur FFH-Vorprüfung, und
  • der Prüfbogen zu den in der Strategischen Umweltprüfung geprüften Planungsflächen mit raumordnerischer Gesamtabwägung

bis zum 11. März in der Kreisverwaltung des Vogelsbergkreises öffentlich aus.
Die oben angeführten Unterlagen können in der Kreisverwaltung des Vogelsbergkreises an den Dienstorten in Lauterbach und Alsfeld immer

  • montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 15.30 Uhr sowie
  • freitags von 9 bis 12 Uhr eingesehen werden.

Sowohl im

  • Dienstgebäude Lauterbach, Goldhelg 20, sowie im
  • Dienstgebäude Alsfeld, Hersfelder Straße 57,

liegen die Unterlagen aus.
Interessierte müssen sich an die aktuell gültige Corona-Zutrittsbeschränkung in den Räumlichkeiten der Kreisverwaltung halten.
Bürgerinnen und Bürger, die eine Stellungnahme zu den neuen Inhalten abgeben möchten, können diese beim Regierungspräsidium in Gießen einreichen. Die Kreisverwaltung leitet keine Stellungnahmen weiter. Frist für die Abgabe von Stellungnahmen ist der 11. März.

Alle Unterlagen, Vordrucke zur Stellungnahme sowie weitere Informationen zum Regionalplan Mittelhessen finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen, oder direkt im entsprechenden Beteiligungsportal