Betriebserlaubnis

Erteilung der Betriebserlaubnis NACH

VORHERIGER TECHNISCHER ÄNDERUNG


Durch die Einführung der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) und die gleichzeitige Neufassung des
§ 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zum 29.04.2009 hat sich das Verfahren zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis bzw. Einzelbetriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge geändert.

In Hessen werden diese Aufgaben von zwei Bündelungsbehörden in den Landkreisen Fulda und Marburg-Biedenkopf wahrgenommen.

Der Landkreis Fulda wird u.a. als Genehmigungsbehörde für den Vogelsbergkreis tätig.

Anträge auf Erteilung einer Einzelgenehmigung bzw. Einzelbetriebserlaubnis können von der für den Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde angenommen und entsprechend weitergeleitet werden. Den Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis finden Sie hier: (zum Download)

Es ist aber ratsam, den Antrag direkt bei der Genehmigungsbehörde des Landkreises Fulda zu stellen!

Der vollständige Antrag sowie die entsprechenden Gutachten sind nicht im Original, sondern als Kopie vorzulegen.

Eine Übermittlung der Unterlagen vorab per Fax oder E-Mail ermöglicht eine schnellere Bearbeitung.

Wenden Sie sich bitte direkt an die Genehmigungsbehörde des Landkreises Fulda.