Dorfentwicklung

dorfentwicklung

Das Förderprogramm der Dorfentwicklung hat zum Ziel, den ländlichen Raum als attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraum zu erhalten, was langfristig zu einer Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität beiträgt. Durch eine gute Nahversorgung und Infrastruktur kann auch eine Abwanderung der jungen Bevölkerung verhindert werden. Diese Förderung dient auch dazu, die orts- und regionaltypische Bausubstanz sowie die individuellen Charakter der Dörfer und Städte im Vogelsbergkreis zu bewahren.

Die Förderung findet ausschließlich in anerkannten Förderschwerpunkten statt. Grundlage ist das zuvor erarbeitete Kommunale Entwicklungs-Konzept (KEK) in dem auch das Fördergebiet festgelegt wird.


ANSPRECHPARTNER*INNEN IN DEN FÖRDERSCHWERPUNKTEN

  • Alsfeld (2018-2026)

    VERFAHRENSSTEUERUNG

    Herr Michael Semmler
    +49 6641 977-6620
    michael.semmler@vogelsbergkreis.de

    PRIVATE ANTRAGSTELLUNG

    Herr Jens Feuerfeil
    +49 6641 977-3522
    jens.feuerfeil@vogelsbergkreis.de

    DE-BERATER

    Architekturbüro Ruhl & Geißler -
    Herr Karl Heinz Geißler
    +49 6631 73119
    ruhl-geissler@t-online.de
    www.ruhl-geissler.de

    KOMMUNE

    Magistrat der Stadt Alsfeld
    +49 6631 182-0
    info@stadt.alsfeld.de
    alsfeld.de

  • Freiensteinau (2020-2027)

    VERFAHRENSSTEUERUNG

    Frau Angelika Boese
    +49 6641 977-3520
    angelika.boese@vogelsbergkreis.de

    PRIVATE ANTRAGSTELLUNG

    Herr Jens Feuerfeil
    +49 6641 977-3522
    jens.feuerfeil@vogelsbergkreis.de

    DE-BERATER

    Architekturbüro Ruhl & Geißler -
    Michael Ruhl
    +49 6631 73119
    ruhl-geissler@t-online.de
    www.ruhl-geissler.de

  • Homberg Ohm (2021-2028)

    VERFAHRENSSTEUERUNG

    Frau Angelika Boese
    +49 6641 977-3520
    angelika.boese@vogelsbergkreis.de

    PRIVATE ANTRAGSTELLUNG

    Herr Dmitry Zuev
    +49 6641 977-3505
    dmitry.zuev@vogelsbergkreis.de

    DE-BERATER

    Architekturbüro Ruhl & Geißler
    +49 6631 73119
    ruhl-geissler@t-online.de
    www.ruhl-geissler.de

  • Grebenau  (Laufzeit 2020 - 2027)

    VERFAHRENSSTEUERUNG

    Herr Jörg Stieler
    +49 6641 977-3523
     joerg.stieler@vogelsbergkreis.de

    PRIVATE ANTRAGSTELLUNG

    Herr Jens Feuerfeil
    +49 6641 977-3522
    jens.feuerfeil@vogelsbergkreis.de

    DE-Berater

    Architekturbüro Ruhl & Geißler - Michael Ruhl
    +49 6631 73119
    ruhl-geissler@t-online.de
    www.ruhl-geissler.de

    KOMMUNE

    Magistrat der Stadt Grebenau
    +49 6646 970-0
    info@grebeanau.de
    www.grebenau.org

  • Lauterbach  (Laufzeit 2024 - 2030)

    VERFAHRENSSTEUERUNG

    Herr Jörg Stieler
    +49 6641 977-3523
     joerg.stieler@vogelsbergkreis.de

    PRIVATE ANTRAGSTELLUNG

    Herr Dmitry Zuev
    +49 6641 977-3505
    dmitry.zuev@vogelsbergkreis.de

    DE-Berater

    Architekturbüro Ruhl & Geißler
    +49 6631 73119
    ruhl-geissler@t-online.de
    www.ruhl-geissler.de

  • Feldatal  (Laufzeit 2021 - 2028)

    VERFAHRENSSTEUERUNG

    Herr Michael Semmler
    +49 6641 977- 6620
    michael.semmler@vogelsbergkreis.de

    PRIVATE ANTRAGSTELLUNG

    Herr Dmitry Zuev
    +49 6641 977-3505
    dmitry.zuev@vogelsbergkreis.de

    DE-BETRATER

    Architekturbüro Ruhl & Geißler
    Michael Ruhl
    +49 6631 73119
    ruhl-geissler@t-online.de
    www.ruhl-geissler.de

    KOMMUNE

    Gemeinde Feldatal
    +49 6637 9602-0
    info@feldatal.de
    www.feldatal.de

ERLÄUTERUNG DER DORFENTWICKLUNG

  • Bedeutung der Dorfentwicklung

    • Erhalt von attraktiven Wohn- und Lebensräumen
    • Erhalt von individuellen Charaktere der Dörfer und Städte
    • Erhalt von historischen Ortskernen sowie deren regionaltypischen Bausubstanzen
    • Erhalt bzw. Schaffung von zukunftsfähiger Heimat
    • Stärkung des Ländlichen Raumes
  • Ziele der Dorfentwicklung

    • Die Wohn- und Lebensqualität sichern
    • Soziale und kulturelle Netzwerke zur Förderung der Daseinsvorsorge
    • Vermeidung von Leerständen in den Ortskernen
    • Verringerung einer Abwanderung der jüngeren Bevölkerung (Demographischer Wandel)
    • Steigerung der Energieeffizienz
    • Sicherung der Grundversorgung und der kommunalen Infrastruktur
    • Förderung von innerörtlichen Freizeiteinrichtungen (Backhaus, Brücken, Treppen, Gewässer u. a.)
    • Einbeziehung der Bürger*innen
  • Förderfähige Maßnahmen

    • Sanierung von Dach, Fenster, Türen, Fassade
    • Aussen-/Innendämmung, An- und Umbauten
    • Ausbau von Scheune, ehemaligem Stallgebäude oder Dachgeschoss zu Wohnraum
    • Grün- und Freiflächen
    • Rückbau, Entsiegelung und Nachnutzung
    • Neubauten in Ortskernen
    • Erstellung eines Kommunalen Entwicklungs-Konzepts (KEK)
    • Planerische Vorarbeiten und Konzepte


  • Privatförderung

    Private Antragsteller

    Für den Privatbereich ist es Voraussetzung, dass das Wohnhaus, das Nebengebäude oder die Hof- und Gartenfläche im Fördergebiet eines Dorfentwicklungsschwerpunktes liegen. Die Eigentümer können sich bei den Ansprechpartnern in den jeweiligen Förderschwerpunkten über die Fördermöglichkeiten informieren. Förderfähig sind die Sanierung oder der Umbau von Gebäuden hier ist die Grundlage eine ortstypische Bauweise. Aber auch Neubauten sind förderfähig, wenn sie sich in die charakteristische Baustruktur einfügen.

    Um bauliche und gestalterische Fragen zu klären, wird eine kostenlose Erstberatung durch die zuständigen DE-Berater angeboten.

    In der Regel wird ein Zuschuss von 35 % der förderfähigen Netto-Investitionskosten gewährt, pro Objekt max. 45.000 Euro, bei Kulturdenkmälern max. 60.000 Euro Zuschuss. Beim Umbau von Wirtschaftsgebäuden (z. B. Scheunen) bis zu drei Wohneinheiten beträgt der maximale Zuschuss 200.000 Euro.

    Zu dem Antragsvordruck sind zwei Angebote für jedes Gewerk oder eine Kostenschätzung durch einen Architekten/Bauingenieur einzureichen. Gegebenenfalls wird auch eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung sowie eine Baugenehmigung benötigt. Außerdem sind  Umbaupläne und Fotos einzureichen. Detailliertere Informationen erhalten Sie auch in den Grundsätzen des regionaltypischen Bauens.

    Kommunale Antragsteller

    Nachfolgende Antragsunterlagen (Beispiel: DGH) sind vorzulegen: 

    • Antragsformular (s. u.)
    • Lageplan (Geoportal/GIS/ALK)
    • Fotos
    • Bestand
    • Finanzierungsnachweis für die beabsichtigte Maßnahme (Auszug aus dem Haushalt)
    • Gremienbeschluss über die Durchführung der Baumaßnahme (inkl. der zu erwartenden Folgekosten    siehe nächster Punkt) 
    • Zusammenstellung der entstehenden Folgekosten (Anlage 1 zum Antrag) und Beschluss der Gremien hierzu
    • Auszug aus dem IKEK (liegt der Behörde vor)
    • Aktueller Gesamtinvestitionsrahmen (liegt der Behörde vor)
    • Nachweis der künftigen Nutzungsauslastung (Nutzungskonzept)
    • Durch den Architekten: genehmigte Pläne im Maßstab 1:100
    • Durch den Architekten: detaillierte Baubeschreibung mit Material- und Farbangaben, ggf. Skizzen und Fotobeispiele für Fenster, Geländer und andere gestaltende Elemente
    • Durch den Architekten: Kostenermittlung nach DIN 276, Leistungsbereiche entsprechend der späteren Ausschreibung
    • Baugenehmigung (mit Auflagen) oder Nachweis der Baugenehmigungsfreiheit

    Diese Liste ist nicht abschließend. Im Rahmen der Antragsprüfung kann sich herausstellen, dass evtl. weitere Unterlagen vorzulegen sind.

  • Haben Sie weitere Fragen

    Um weitere Fragen zu klären, wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiter*innen des Vogelsbergkreises, an Ihre Kommune/Ortsvorsteher oder an den zuständigen DE-Berater.

    Ausführliche Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Wirtschafts-und Infrastrukturbank unter www.wibank.de/dorfentwicklung.

Bauen im ländlichen Raum

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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ANTRAGSTELLUNG


  • Der digital von Ihnen gestellte Antrag geht automatisch bei der Bewilligungsstelle ein. 
  • Nur vollständige Anträge können bearbeitet werden. 
  • Sie erhalten eine Mitteilung, wenn der Antrag nicht vollständig ist.
  • Anträge die nicht innerhalb von drei Monaten vervollständigt wurden, werden abgelehnt.
  • Bei vollständigen Anträgen werden die vorgelegten Unterlagen geprüft und der maximale Zuschuss berechnet.
  • Die Entscheidung über Ihren Antrag und eine mögliche Bewilligung wird im Rahmen des zur Verfügung stehenden Kontingents getroffen.


WICHTIGE INFORMATION:
Mit der Maßnahme darf erst nach Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheides durch den Vogelsbergkreis begonnen werden.


Zur Antragstellung gelangen Sie hier

Für Bewilligungen bis 31.12.2022 verwenden Sie bitte dieses Auszahlungsformular
(Excel-Datei zum Download).

Für alle weiteren Auszahlungen beachten Sie bitte diese Hinweise!




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