Dorfentwicklung

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Das Förderprogramm der Dorfentwicklung hat zum Ziel, den ländlichen Raum als attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraum zu erhalten, was langfristig zu einer Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität beiträgt. Durch eine gute Nahversorgung und Infrastruktur kann auch eine Abwanderung der jungen Bevölkerung verhindert werden. Diese Förderung dient auch dazu, die orts- und regionaltypische Bausubstanz sowie die individuellen Charakter der Dörfer und Städte im Vogelsbergkreis zu bewahren.

Die Förderung findet ausschließlich in anerkannten Förderschwerpunkten statt. Grundlage ist das zuvor erarbeitete Kommunale Entwicklungs-Konzept (KEK) in dem auch das Fördergebiet festgelegt wird.


ANSPRECHPARTNER*INNEN IN DEN FÖRDERSCHWERPUNKTEN

  • Alsfeld (2018-2026)

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  • Freiensteinau (2020-2027)

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  • Homberg Ohm (2021-2028)

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  • Grebenau  (Laufzeit 2020 - 2027)

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  • Lauterbach  (Laufzeit 2024 - 2030)

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  • Feldatal  (Laufzeit 2021 - 2028)

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ERLÄUTERUNG DER DORFENTWICKLUNG

  • Bedeutung der Dorfentwicklung

    • Erhalt von attraktiven Wohn- und Lebensräumen
    • Erhalt von individuellen Charaktere der Dörfer und Städte
    • Erhalt von historischen Ortskernen sowie deren regionaltypischen Bausubstanzen
    • Erhalt bzw. Schaffung von zukunftsfähiger Heimat
    • Stärkung des Ländlichen Raumes
  • Ziele der Dorfentwicklung

    • Die Wohn- und Lebensqualität sichern
    • Soziale und kulturelle Netzwerke zur Förderung der Daseinsvorsorge
    • Vermeidung von Leerständen in den Ortskernen
    • Verringerung einer Abwanderung der jüngeren Bevölkerung (Demographischer Wandel)
    • Steigerung der Energieeffizienz
    • Sicherung der Grundversorgung und der kommunalen Infrastruktur
    • Förderung von innerörtlichen Freizeiteinrichtungen (Backhaus, Brücken, Treppen, Gewässer u. a.)
    • Einbeziehung der Bürger*innen
  • Förderfähige Maßnahmen

    • Sanierung von Dach, Fenster, Türen, Fassade
    • Aussen-/Innendämmung, An- und Umbauten
    • Ausbau von Scheune, ehemaligem Stallgebäude oder Dachgeschoss zu Wohnraum
    • Grün- und Freiflächen
    • Rückbau, Entsiegelung und Nachnutzung
    • Neubauten in Ortskernen
    • Erstellung eines Kommunalen Entwicklungs-Konzepts (KEK)
    • Planerische Vorarbeiten und Konzepte


  • Privatförderung

    Private Antragsteller

    Für den Privatbereich ist es Voraussetzung, dass das Wohnhaus, das Nebengebäude oder die Hof- und Gartenfläche im Fördergebiet eines Dorfentwicklungsschwerpunktes liegen. Die Eigentümer können sich bei den Ansprechpartnern in den jeweiligen Förderschwerpunkten über die Fördermöglichkeiten informieren. Förderfähig sind die Sanierung oder der Umbau von Gebäuden hier ist die Grundlage eine ortstypische Bauweise. Aber auch Neubauten sind förderfähig, wenn sie sich in die charakteristische Baustruktur einfügen.

    Um bauliche und gestalterische Fragen zu klären, wird eine kostenlose Erstberatung durch die zuständigen DE-Berater angeboten.

    In der Regel wird ein Zuschuss von 35 % der förderfähigen Netto-Investitionskosten gewährt, pro Objekt max. 45.000 Euro, bei Kulturdenkmälern max. 60.000 Euro Zuschuss. Beim Umbau von Wirtschaftsgebäuden (z. B. Scheunen) bis zu drei Wohneinheiten beträgt der maximale Zuschuss 200.000 Euro.

    Zu dem Antragsvordruck sind zwei Angebote für jedes Gewerk oder eine Kostenschätzung durch einen Architekten/Bauingenieur einzureichen. Gegebenenfalls wird auch eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung sowie eine Baugenehmigung benötigt. Außerdem sind  Umbaupläne und Fotos einzureichen. Detailliertere Informationen erhalten Sie auch in den Grundsätzen des regionaltypischen Bauens.

    Kommunale Antragsteller

    Nachfolgende Antragsunterlagen (Beispiel: DGH) sind vorzulegen: 

    • Antragsformular (s. u.)
    • Lageplan (Geoportal/GIS/ALK)
    • Fotos
    • Bestand
    • Finanzierungsnachweis für die beabsichtigte Maßnahme (Auszug aus dem Haushalt)
    • Gremienbeschluss über die Durchführung der Baumaßnahme (inkl. der zu erwartenden Folgekosten    siehe nächster Punkt) 
    • Zusammenstellung der entstehenden Folgekosten (Anlage 1 zum Antrag) und Beschluss der Gremien hierzu
    • Auszug aus dem IKEK (liegt der Behörde vor)
    • Aktueller Gesamtinvestitionsrahmen (liegt der Behörde vor)
    • Nachweis der künftigen Nutzungsauslastung (Nutzungskonzept)
    • Durch den Architekten: genehmigte Pläne im Maßstab 1:100
    • Durch den Architekten: detaillierte Baubeschreibung mit Material- und Farbangaben, ggf. Skizzen und Fotobeispiele für Fenster, Geländer und andere gestaltende Elemente
    • Durch den Architekten: Kostenermittlung nach DIN 276, Leistungsbereiche entsprechend der späteren Ausschreibung
    • Baugenehmigung (mit Auflagen) oder Nachweis der Baugenehmigungsfreiheit

    Diese Liste ist nicht abschließend. Im Rahmen der Antragsprüfung kann sich herausstellen, dass evtl. weitere Unterlagen vorzulegen sind.

  • Haben Sie weitere Fragen

    Um weitere Fragen zu klären, wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiter*innen des Vogelsbergkreises, an Ihre Kommune/Ortsvorsteher oder an den zuständigen DE-Berater.

    Ausführliche Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Wirtschafts-und Infrastrukturbank unter www.wibank.de/dorfentwicklung.

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ANTRAGSTELLUNG


  Zur Antragstellung nehmen Sie bitte Kontakt mit Frau Köhler auf.

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WICHTIGE INFORMATION:
Mit der Maßnahme darf erst nach Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheides durch den Vogelsbergkreis begonnen werden.



Für Bewilligungen bis 31.12.2022 verwenden Sie bitte dieses Auszahlungsformular
(Excel-Datei zum Download).

Für alle weiteren Auszahlungen beachten Sie bitte diese Hinweise!




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