Tierseuchenbekämpfung

Tierseuchenbekämpfung


Aufgabe der Tierseuchenabteilung ist das Ergreifen von Vorbeuge- und Bekämpfungsmaßnahmen gegen alle anzeige- und meldepflichtigen Tierseuchen.
Die Tierseuchenbekämpfung ist darauf ausgerichtet, das Auftreten und Verbreiten von übertragbaren Krankheiten von Tier zu Tier als auch von Tier zu Mensch zu verhindern.

Das Tätigkeitsfeld umfasst u. a.:

  • die Registrierung von Tierhaltungen
  • die Überwachung der Tierhaltungen einschließlich der Kennzeichnung und Registrierung der Tiere
  • Überwachung des Tierverkehrs und Tierhandels einschließlich der Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen beim Verbringen von Tieren
  • Organisation und Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen bei Verdacht und Ausbruch von anzeigepflichtigen Tierseuchen
  •  Tierkörperbeseitigung - Informationen dazu erhalten Sie hier

Information zur Bovinen Virusdiarrhoe (BVD)

Allgemeinverfügung über ein Impfverbot von Rindern gegen die BVD-Infektion ab 01.04.2021

Afrikanische Schweinepest

Aktuelle Informationen zur ASP finden Sie jederzeit auf der Homepage des FLI unter Aktuelle Informationen Afrikanische Schweinepest 

oder auf der Homepage des HMLU 

  • Handreichungen für schweinehaltende Betriebe in und außerhalb der infizierten Zone bei ASP-Nachweis in Wildschweinen finden Sie hier
  • Leitlinien zur Auslauf- und Freilandhaltung von Hausschweinen unter ASP-Bedingungen finden Sie hier
  • Die Publikation des BMEL zum Schutz vor Tierseuchen im Stall finden Sie hier
  • Eine Broschüre des FLI bzgl. der ASP bei Wildschweinen finden Sie hier
  • Informationen für Jäger zum Thema Klassische und Afrikanische Schweinepest.
  • Informationen für Landwirte und Schweinehalter zum Thema Klassische und Afrikanische Schweinepest.

Informationen zur Blauzungenkrankheit

Aufgrund eines positiven BT-Befundes am 5.07.2024 sind in Hessen die Bedingungen für den Status „frei vom Virus der Blauzungenkrankheit “ nicht mehr gegeben.

Weitere Informationen finden Sie in den u. a.  Merkblättern

Merkblatt Verbringungsregelungen für Schlachttiere

Tierhaltererklärung als Voraussetzung zum Verbringen von Rindern, Schafen und/oder Ziegen unmittelbar zur Schlachtung im BTV-freien Gebiet

Merkblatt Verbringungsregelungen für Zucht- und Nutztiere

Tierhaltererklärung als Voraussetzung zum Verbringen von Rindern, Schafen und/oder Ziegen
aus bzgl. BTV nicht freien Gebieten in BTV-freie Gebiete


Informationen für Geflügelhalter und zum Reiseverkehr mit Heimtieren

 Weiterführende Links:

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