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Tierseuchenbekämpfung
Tierseuchenbekämpfung
Aufgabe der Tierseuchenabteilung ist das Ergreifen von Vorbeuge- und Bekämpfungsmaßnahmen gegen alle anzeige- und meldepflichtigen Tierseuchen.
Die Tierseuchenbekämpfung ist darauf ausgerichtet, das Auftreten und Verbreiten von übertragbaren Krankheiten von Tier zu Tier als auch von Tier zu Mensch zu verhindern.
Das Tätigkeitsfeld umfasst u. a.:
- die Registrierung von Tierhaltungen
- die Überwachung der Tierhaltungen einschließlich der Kennzeichnung und Registrierung der Tiere
- Überwachung des Tierverkehrs und Tierhandels einschließlich der Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen beim Verbringen von Tieren
- Organisation und Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen bei Verdacht und Ausbruch von anzeigepflichtigen Tierseuchen
- Tierkörperbeseitigung - Informationen dazu erhalten Sie hier
Information zur Bovinen Virusdiarrhoe (BVD)
Allgemeinverfügung über ein Impfverbot von Rindern gegen die BVD-Infektion ab 01.04.2021
Information zur Geflügelpest
Der Vogelsbergkreis ist zur Zeit frei von Geflügelpest
Allgemeinverfügung zum Schutz vor der aviären Influenza - Aufstallungspflicht
Afrikanische Schweinepest
- Aktuelle Informationen Afrikanische Schweinepest
- Informationen für Jäger zum Thema Klassische und Afrikanische Schweinepest.
- Informationen für Landwirte und Schweinehalter zum Thema Klassische und Afrikanische Schweinepest.
Informationen zur Blauzungenkrankheit
Der Vogelsbergkreis ist zur Zeit frei von Blauzungenkrankheit.
Wer Tiere aus dem Sperrgebiet ins freie Gebiet verbringen möchte, muss folgende Verbringungsregelungen beachten:
Wer Tiere aus dem Sperrgebiet ins freie Gebiet verbringen möchte, muss folgende Verbringungsregelungen beachten:
Verbringungsregelungen zum Blauzungen (BTV-8)-Sperrbezirk
> Tierhaltererklärung zur Gesundheit
> Tierhaltererklärung zur Insektizidbehandlung
> Tierhaltererklärung Jungtiere Kolostrum - Mütter geimpft
> Tierhaltererklärung Insektizid und Blutproben Jungtiere - Mütter nicht geimpft
Achtung! Laboruntersuchungen für Handelsuntersuchungen auf Blauzungenkrankheit werden ab 01.04.2019 in Rechnung gestellt.
- Verhaltensregeln für Geflügelhalter können Sie hier einsehen.
- Hausgeflügel vor der Geflügelpest schützen!
- Informationen zum Reiseverkehr mit Heimtieren erhalten Sie hier.
Weiterführende Links:
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)
- Friedrich-Löffler-Institut (FLI) – Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
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Amtliche Bekanntmachungen des AVV

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