Reisen mit Heimtieren

Reisen mit Heimtieren

Die rechtliche Grundlage für die erleichterten Reisebedingungen für Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) ist die VO (EG) 576/2013/EG.

Voraussetzung für die Einreise mit eigenen Hunden, Katzen oder Frettchen in andere EU-Länder sind der EU-Heimtierpass, eine gültige Tollwutschutzimpfung und die Kennzeichnung der Tiere durch einen Mikrochip.

Eine Kennzeichnung mittels Tätowierung wird seit Ablauf der Übergangszeit am 3. Juli 2012 nicht mehr anerkannt, es sei denn diese wurde schon vor dem 3. Juli 2012 vorgenommen und ist eindeutig lesbar. Ausgestellt werden darf der EU-Heimtierpass nur vom niedergelassenen Tierarzt.

Wichtig ist, dass der Heimtierausweis vollständig ausgefüllt ist und dass die Kennzeichnung (vor oder gleichzeitig) mit der gültigen Tollwutschutzimpfung erfolgte.

Gegen Tollwut können Welpen frühestens ab einem Alter von 3 Monaten geimpft werden. Diese erste Impfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt durchgeführt werden.
Der Gültigkeitszeitraum, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt und der vom Tierarzt in den Heimtierausweis eingetragen wird, darf nicht überschritten sein.

Es wird dringend geraten, sich vor Reisebeginn unter den folgenden Links über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen zu informieren.

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Staffordshire terrier cat and ferret


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