Hilfe zum Lebensunterhalt

Hilfe zum Lebensunterhalt

Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel des SGB XII erhalten nicht erwerbsfähige Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können. Sie bildet neben dem Arbeitslosengeld II nach dem SGB II und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbminderung nach dem vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) die unterste Ebene im Netz der sozialen Sicherung.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Leistungen-der-Sozialhilfe/leistungen-der-sozialhilfe-art.html


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