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Landschaftspflege
LANDSCHAFTSPFLEGE
Weidetierschutz
Herdenschutz (HALM2 - "Bessere Absicherung der Schaf- und Ziegenbeweidung"
Ziel dieser Förderung ist es, den Mehraufwand für den Herdenschutz zu fördern, der zusätzlich zu den Mindestanforderungen an den Schutz gegen Übergriffe durch große Beutegreifer geleistet wird. Die Beantragung erfolgt im Jahr 2023 bis zum 01.10.2023 über das Agrarportal Hessen mit Beantragung der zu beweideten Schläge.
Gefördert werden Grünlandflächen, die von Schafen/Ziegen beweidet werden. Hier gilt ein Mindesttierbesatz von 0,3 RGV/ha (2 Schafe/ha) und eine Dokumentation des Herdenschutzes (Weidetagebuch/Schlagkartei) ist erforderlich. Es besteht eine 5-jährige Verpflichtung.
Die Förderhöhe beträgt 40€/ha und Jahr.Investiver Weidetierschutz
Die extensive Weidetierhaltung leistet einen wichtigen Beitrag zur artgerechten Nutztierhaltung, zur Erhaltung seltener Rassen (tiergenetische Ressourcen) und zur Sicherstellung der extensiven Beweidung geschützter Lebensräume. Tierbestände sind dabei entsprechend den Vorgaben der guten fachlichen Praxis zu halten.
Zweck dieser Richtlinie sind die Unterstützung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung durch Weidetierhaltung und die Verringerung von Konflikten zwischen dem Wolf und der Weidetierhaltung im Umfeld ansässiger Wölfe durch Förderung von Investitionen und die laufende Unterhaltung von Maßnahmen des erhöhten Weidetierschutzes sowie der Ausgleich von Schäden, die nachweislich durch Wölfe verursacht sind.
Am 02.11.2022 wurde vom Land Hessen die überarbeitete Förderrichtlinie zum investiven Weidetierschutz veröffentlicht. Seit dem 01.04.2023 ist künftig ganz Hessen als Wolfspräventionsgebiet ausgewiesen. Konkret bedeutet dies für Schaf-, Ziegen- und Damwildhaltungen, dass eine landesweite Antragsberechtigung besteht. Für rinderhaltende Betriebe wird es weiterhin die Beschränkung auf die Ereignisgebiete geben.
Eine wichtige Grundlage der neuen Förderrichtlinie ist die Absengung der "3 Jahre - 3 Riss Regel" auf eine "3 Jahre - 1 Riss Regel".Damwild wurde (aufgrund der potentiell ähnlich starken Gefährdung von Wolfsangriffen) äquivalent zu Schafen und Ziegen in die Förderung mit aufgenommen. Die aktuelle Übersichtskarte zu den antragsberechtigten Gemeinden für Schafe, Damwild und Ziegen finden Sie auf der Internetseite des Wolfzentrum Hessen.
Im Vogelsbergkreis wurden vor kurzen sogenannte „Ereignisgebiete“ für die in den Wolfspräventionsgebieten gehaltenen Rinder, Hauspferde oder Hausesel bis zu einem Lebensalter von einem Jahr oder kleinwüchsigen Rassen mit einer Widerristhöhe bis max. 112 cm im ausgewachsenen Zustand ausgewiesen. Dies ist auf einen amtlich bestätigten Wolfsübergriff von einem Kalb in Hünfeld zurückzuführen. Als Antragsberechtigte Gebiete wurden hier die Gemeinden Schlitz, Grebenau, Wartenberg, Herbstein und Lauterbach im Vogelsbergkreis neu ausgewiesen.
Die aktuelle Übersichtskarte für Rinder und zu den antragsberechtigten Gemeinden finden Sie auf der Internetseite des Wolfzentrum Hessen.
Förderfähig sind Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf an landwirtschaftlichen Nutztieren in Weidehaltung (Schafe und Ziegen; Rinder, Hauspferde und Hausesel bis zu einem Lebensalter von einem Jahr; Damwild, Lamas und Alpakas).
Der Umfang der förderfähigen Zäune, Zaunelemente, Materialien und Herdenschutzhunde richtet sich nach der jeweiligen Herden- oder Gruppengröße und wird jeweils für den Einzelfall nach fachlichen Kriterien festgelegt.
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