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HALM
HALM 2 (Agrarumweltprogramm)
Das neue Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM 2) startet mit dem Jahr 2023 und dient der Förderung einer besonders nachhaltigen Landbewirtschaftung in Hessen. Mit den Fördermaßnahmen soll ein Beitrag zur Erfüllung der Ziele in Bezug auf die biologische Vielfalt, den Wasser-, Boden - und Klimaschutz sowie Erhaltung der Kulturlandschaft geleistet werden.
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage eines Zuwendungs- bzw. Auszahlungsantrages, der vom Bewirtschafter des Betriebes (Antragsteller) eingereicht und von der Bewilligungsstelle beschieden wird. Der Verpflichtungszeitraum beträgt fünf Jahre. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Die Antragsfrist für den neuen Zuwendungsantrag, welcher als Online-Antragstellung im Agrarportal (www.agrarportal-hessen.de) zu stellen ist, endet am jeweils am 01. Oktober vor Beginn des ersten Verpflichtungsjahres.
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