Landschaftspflege


LANDSCHAFTSPFLEGE



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Weidetierschutz

  • Herdenschutz (HALM2 - "Bessere Absicherung der Schaf- und Ziegenbeweidung" 

    Ziel dieser Förderung ist es, den Mehraufwand für den Herdenschutz zu fördern, der zusätzlich zu den Mindestanforderungen an den Schutz gegen Übergriffe durch große Beutegreifer geleistet wird. Die Beantragung erfolgt, wie bei den anderen HALM-Förderverfahren, über das Agrarportal Hessen bis spätestens zum 01.10. des vorausgehenden Jahres vor dem 1. Verpflichtungsjahr. 
    Gefördert werden Grünlandflächen, die von Schafen/Ziegen beweidet werden. Hier gilt ein Mindesttierbesatz von 0,3 RGV/ha (2 Schafe/ha) und eine Dokumentation des Herdenschutzes (Weidetagebuch/Schlagkartei) ist erforderlich. Es besteht eine 5-jährige Verpflichtung.
    Die Förderhöhe beträgt 40€/ha und Jahr.


  • Investiver Weidetierschutz

    Die extensive Weidetierhaltung leistet einen wichtigen Beitrag zur artgerechten Nutztierhaltung, zur Erhaltung seltener Rassen (tiergenetische Ressourcen) und zur Sicherstellung der extensiven Beweidung geschützter Lebensräume. Tierbestände sind dabei entsprechend den Vorgaben der guten fachlichen Praxis zu halten.
    Zweck dieser Richtlinie sind die Unterstützung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung durch Weidetierhaltung und die Verringerung von Konflikten zwischen dem Wolf und der Weidetierhaltung im Umfeld ansässiger Wölfe. Dies geschieht durch Förderung von Investitionen und die laufende Unterhaltung von Maßnahmen des erhöhten Weidetierschutzes sowie der Ausgleich von Schäden, die nachweislich durch Wölfe verursacht sind.
    Am 23.01.2025 wurde vom Land Hessen die überarbeitete Förderrichtlinie zum Investiven Weidetierschutz veröffentlicht. Seit dem 01.04.2023 ist künftig ganz Hessen als Wolfspräventionsgebiet ausgewiesen, sodass für Schaf-, Ziegen- und Damwildhaltungen eine landesweite Antragsberechtigung besteht. Für rinderhaltende Betriebe gibt es weiterhin eine Antragsbeschränkung auf die Ereignisgebiete.
    Eine aktuelle Übersicht der Ereignisgebiete für Rinder ist über die Internetseite des WZH (Wolfszentrum Hessen) abrufbar 

    https://wolfszentrum.hessen.de/wolf-und-nutztiere/herdenschutz-und-foerderung

    Förderfähig sind Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf an landwirtschaftlichen Nutztieren in Weidehaltung (Schafe und Ziegen, Rinder, Hauspferde und Damwild)
    Investitionen können Weidenetze, Litzenzäune, Festzäune, Weidezaungeräte, aber auch Weidezaunüberwachungen sein.
    Gefördert werden aktuell 85 Prozent des günstigsten Nettoangebots bei der Anschaffung der Materialien.
    Der Umfang der förderfähigen Zäune, Zaunelemente, Materialien und Herdenschutzhunde richtet sich nach der jeweiligen Herden- oder Gruppengröße und wird jeweils für den Einzelfall nach fachlichen Kriterien festgelegt.
    Darüber hinaus kann der Mehraufwand durch eine Förderung der laufenden Betriebsausgaben gefördert werden.


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