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Geschütze Landschaftsbestandteile
Geschützte Landschaftsbestandteile
Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz
- zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes,
- zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes,
- zur Erhaltung und Verbesserung des Kleinklimas,
- zur Erhaltung von Fließgewässersystemen einschließlich der Talauen oder
- zur Abwehr schädlicher Einwirkungen
erforderlich ist. Der Schutz kann sich in bestimmten Gebieten auf den gesamten Bestand an Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken (= Hess. Naturschutzgesetz).
Im Vogelsbergkreis wurde bisher ein geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Nach Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Beratung in den Ausschüssen und einstimmiger Beschlussfassung des Kreistages am 09.12.1991, Genehmigung durch die Obere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Gießen am 14.01.1992, wurde der „Heideberg bei Kirtorf“ als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Die Verordnung erlangte nach Veröffentlichung in den im Kreisgebiet erscheinenden Zeitungen am 26.01.1992 Rechtskraft.
Bereits im Jahre 1986 war eine einstweilige Sicherstellung für den Heideberg bei Kirtorf ausgesprochen worden. Das Gebiet befindet sich im Naturraum „Oberhessische Schwelle“ und hat eine Größe von ca. 10 ha.
Die Betreuung des geschützten Landschaftsbestandteiles erfolgt durch die örtliche NABU-Gruppe. Die Pflegearbeiten werden in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde vom Naturschutzbund Deutschland e. V. durchgeführt. Die Kosten trägt der Vogelsbergkreis.
Gegenstand des Schutzes sind die Feldgehölze, Hecken und typische Basaltgrusvegetation. Im geschützten Landschaftsbestandteil „Heideberg bei Kirtorf“ findet man z.B. den Baum- und Turmfalken, die Waldohreule, die Mehlschwalbe, den Mauersegler, die Kreuzkröte, den Bergmolch, die Bechsteinfledermaus, den Schwalbenschwanz, den Schachbrettfalter, den Wacholder und den Schmielenhafer.

© Vogelsbergkreis
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