Auffüllungen

Anzeigepflicht von Bodenauffüllungen über 600 cbm


Zuständig ist das Amt für Aufsichts- und Ordnungsangelegenheiten, Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz.

Weitere Informationen erhalten Sie biem Hess. Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz.