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Krieg in der Ukraine - Infos und Anlaufstellen
Geflüchtete aus der Ukraine
Ukraine-Hotline des Vogelsbergkreises
Telefon 06641 977-2450
Anlaufstelle für Helfende und Hilfesuchende
Der Krieg in der Ukraine hat bereits tausende Menschen zur Flucht aus ihrer Heimat gezwungen. Auch im Vogelsbergkreis sind Geflüchtete angekommen, die hier bei uns Schutz suchen. Der Vogelsbergkreis stellt sich gemeinsam mit den Städten und Gemeinden dieser Aufgabe und bittet dabei auch die Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe.
Wichtige Hinweise:
- Bitte im Moment keine Sachspenden
Falls etwas benötigt wird, wird sich der Kreis mit einem gezielten Spendenaufruf an die Öffentlichkeit wenden. - Dolmetscher gesucht
Es werden dringend Dolmetscher benötigt, die russisch oder ukrainisch sprechen und die flexibel einsetzbar sind – bei Bedarf auch einmal am Wochenende oder in der Nacht.
Interessenten können sich unter notunterkunft@vogelsbergkreis.de melden oder direkt bewerben. - Ukrainisch für Ehrenamtliche
Die vhs bietet einen Kurzkurs für Ehrenamtliche an. Dieser startet am Dienstag, 7. Juni, von 19 bis 20.30 Uhr in Lauterbach. Kostenlos, Infos und Anmeldung unter: 06631/792-7711 oder info@vogelsbergkreis.de
Wohnungen für ukrainische Geflüchtete
Für die Unterbringung ukrainischer Geflüchteter sucht die Kreisverwaltung abgeschlossene Wohnungen, die für einen längeren Zeitraum angemietet werden können.
Meldung bei Behörde
Geflüchtete aus der Ukraine werden gebeten, sich unbedingt bei der Ausländerbehörde des Vogelsbergkreises zu melden.
Das Land Hessen hat auf innen.hessen.de/hessen-hilft-ukraine eine zentrale Anlaufstelle geschaffen. Dort sind Anlaufstellen und Kontaktmöglichkeiten zu finden, um Hilfe dort zu leisten, wo sie gebraucht wird.
FAQ
Einreise / Aufenthalt:
Ukrainische Staatsangehörige mit einem biometrischen Pass können sich für die ersten 90 Tage visumsfrei in Deutschland aufhalten. Sie können bei Freunden, Verwandten, Bekannten wohnen, in Hotels, Pension oder Ferienwohnungen und jederzeit ihren Aufenthaltsort wechseln. Sie sind innerhalb der 90 Tage nicht verpflichtet, sich bei den Behörden registrieren zu lassen. Der Vogelsbergkreis rät den ukrainischen Staatsangehörigen aber sich beim Amt für Soziales und Ausländerrecht des Vogelsbergkreises im Sachgebiet Ausländerbehörde zu registrieren.
Der Umgang mit Geflüchteten aus der Ukraine, die nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen, kann unterschiedlich sein. Diese Personengruppe soll sich direkt an die Ausländerbehörde des Vogelsbergkreises wenden.
Kontaktdaten der Ausländerbehörde
Sollten die ukrainischen Staatsangehörigen sich bei der hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen anmelden, so liegt die Zuständigkeit beim Land Hessen. Das Land weist diese Personen dann den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten zu, diese kümmern sich um die Unterbringung.
Ausländerrechtlicher Status
Nach einem EU-Ratsbeschluss zur Massenzustrom-Richtlinie, können ukrainische Staatsangehörige bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz (§24 Aufenthaltsgesetz) beantragen.
Leistungsrechtliche Ansprüche // Asylbewerberleistungsgesetz // Antrag
Ukrainische Staatsangehörige, die die Option des 90-tägigen visumsfreien Aufenthalt wählen, haben keinen Anspruch auf Sozialleistungen.
Ukrainische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz (§24 Aufenthaltsgesetz) erhalten haben, haben Zugang zu Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Hierfür ist ein Antrag beim Amt für Soziales und Ausländerrecht des Vogelsbergkreises, Sachgebiet Flüchtlingswesen zu stellen.
Leistungsantrag nach Asylbewerberleistungsgesetz Ukraine
Kontakt zum Sachgebiet Flüchtlingswesen
Unterkunft
Viele ukrainische Geflüchtete sind zu Beginn bei Privatpersonen (Freunde, Verwandte, Bekannte) untergekommen. Da aber mit weiteren ukrainischen Geflüchteten zu rechnen ist, ist der Vogelsbergkreis bestrebt, bei der Unterbringung behilflich zu sein.
Zu diesem Zweck hat der Vogelsbergkreis eine Wohnungsbörse ins Leben gerufen. Freie Wohnungen können weiterhin unter diesem Link , per E-Mail an asyl@vogelsbergkreis.de oder telefonisch unter 06641 977-2450 gemeldet werden.
Der Vogelsbergkreis selbst prüft die Möglichkeit, weitere Gemeinschaftsunterkünfte kurzfristig zu eröffnen.Bürgerinnen und Bürger, die Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen haben, können eine finanzielle Unterstützung für die Zurverfügungstellung des Wohnraums erhalten. Voraussetzung ist, dass die Personen ausländerrechtlich registriert sind (Kontakt: abh@vogelsbergkreis.de oder 06641/977-131) und einen Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt gestellt haben (Kontakt: asyl@vogelsbergkreis.de oder 06641/977-2450)
Menschen die am Wochenende im Vogelsbergkreis ankommen und keine Unterkunft haben, müssen sich an die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen, Rödgener Str. 61 wenden
Medizinische Versorgung
Die gesundheitliche Versorgung wird durch die Krankenhilfe des Vogelsbergkreises sichergestellt.
Kontakt zur Krankenhilfe
Voraussetzung ist die ausländerrechtliche Registrierung (Kontakt: abh@vogelsbergkreis.de oder 06641/977-131) und ein Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Kontakt: asyl@vogelsbergkreis.de oder 06641/977-2450)
Für medizinische Behandlung außerhalb der Öffnungszeiten der Kreisverwaltung:
- Ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117
- Bei akuten Notfällen: Rettungsdienst 112
Schulbesuch
Schulpflichtige Kinder aus der Ukraine können und sollen die hiesigen Schulen besuchen, sobald sie am vorläufigen Wohnort – nicht mehr der Übergangseinrichtung – angekommen sind. Voraussetzung ist, dass sie sich bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde angemeldet haben.
Spätestens ab dem Alter von 10 Jahren soll die Beschulung in sogenannten Intensivklassen erfolgen, gegebenenfalls auch schon vorher.
Hilfsangebote
Hilfsangebote aus der Bevölkerung können ebenfalls per E-Mail an asyl@vogelsbergkreis.de oder telefonisch unter 06641 977-2450 gemeldet werden.
Auch das Caritaszentrum im Vogelsberg bietet Unterstützung an. Informationen zu den Angeboten gibt es unter www.caritas-giessen.de/vogelsberg
Zugang zum Arbeitsmarkt
Nur mit der von der Ausländerbehörde erteilten Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz (§24 Aufenthaltsgesetz) ist der Zugang zum Arbeitsmarkt möglich. Das Beratungsangebot der Bundesagentur für Arbeit steht diesen Personen Verfügung.
Für eine Beratung zur beruflichen Anerkennung, insbesondere bei reglementierten Berufen, steht die Anerkennungsberatungsstellen des IQ Netzwerks Hessen zur Verfügung:
Mobile Anerkennungsberatung in der Agentur für Arbeit Lauterbach: 0151 55572909Weiterführende Informationen