Flüchtlingswesen (Asyl)

Flüchtlingswesen (Asyl)

Als Asylsuchende*r müssen Sie Ihren Asylantrag bei einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen. Sie können dies u. a. bei der Außenstelle in 35398 Gießen, Meisenbornweg 11, tun.

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt welche Personen, die nicht über einen festen Aufenthaltsstatus verfügen, einen Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz haben.

Personen mit folgenden ausländerrechtlichem Status haben einen Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe (Sozialhilfe) nach dem AsylbLG:

  • Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz
  • Aufenthaltserlaubnis gem. § 23 Abs. 1, § 24 oder § 25 Abs. 4 Satz 1oder Abs.5 Aufenthaltsgesetz
  • Duldung nach § 60 a AufentG

Diese Personen können im Rahmen des AsylbLG folgende Leistungen beanspruchen:

  • Grundleistungen zur Deckung des täglichen Lebensunterhaltes und des notwendigen Bedarfs an Unterbringung und Heizung nach § 3 AsylbLG,
  • Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt nach § 4 AsylbLG,
  • sonstige Leistungen in speziellen Einzelfällen nach § 6 AsylbLG
  • Leistungen in besonderen Fällen nach § 2 AsylbLG

Das Sachgebiet Flüchtlingswesen ist innerhalb des Amtes für Soziales und Ausländerrecht hierfür zuständig.

Neben der Gewährung von Geldleistungen nach dem AsylbLG erhalten die zugewiesenen Personen Beratung und Unterstützung durch Betreuungskräfte.

Die Regelunterbringung erfolgt in Gemeinschaftsunterkünften im Kreisgebiet und wird druch die Betreuungskräfte vorgenommen.

Formulare / Anträge

Direkter Einstieg in die Leistungen aus dem OZG (Onlinezugangsgesetz)

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