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Jugendamt
Jugendamt
.. wenn es um Kinder, Jugendliche und deren Familien geht
Das Jugendamt nimmt Aufgaben nach dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) wahr.
Diese unterteilen sich in die Bereiche der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und dem Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.
Darüber hinaus ist das Jugendamt zuständig für die Förderung der Erziehung in der Familie und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege.
Ebenfalls wird das Aufgabengebiet der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe für behinderte Kinder u. Jugendliche und die Hilfen für junge Volljährige wahrgenommen.
Darüber hinaus führt das Jugendamt die Aufgaben und Leistungen nach dem Gesetz zur Kooperation u. Information im Kinderschutz, nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sowie Allg. Vorschriften und andere Aufgaben aus.
Nähere Informationen finden Sie u. a. in den folgenden Bereichen.
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