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Kleineinleiter
Kleineinleiter
Einleitung von Niederschlagswasser großer Dachflächen im gewerblichen Bereich
Die Einleitung von nicht verunreinigtem Niederschlagswasser in ein Gewässer oder ins Grundwasser bedarf nach § 8 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) einer wasserrechtlichen Erlaubnis des Amts für Bauen und Umwelt, Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz.
Zur Klärung von Fragen oder die Zusendung der Antragsunterlagen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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